27.11.2002 | 00:00

Neue NÖ Pendlerhilfe-Richtlinien beschlossen

Einkommenshöchstgrenzen werden angehoben

In der gestrigen Sitzung der NÖ Landesregierung wurden u.a. auch neue Richtlinien für die NÖ Pendlerhilfe beschlossen. Die NÖ Pendlerhilfe ersetzt niederösterreichischen Arbeitnehmern 40 Prozent und Lehrlingen bis zu 80 Prozent des Preises von 11 Monatsstreckenkarten der ÖBB für Fahrten zwischen dem Hauptwohnsitz und ihrer zumindest 25 Kilometer (bei Arbeitnehmern) und zumindest 3 Kilometer (bei Lehrlingen) entfernten Arbeitsstätte.

Auf Grund der Steigerung des NÖ Medianeinkommens um 2,74 Prozent bzw. 40,99 Euro betragen die monatlichen Brutto-Einkommenshöchstgrenzen ab 1. Jänner 2003 wie folgt:

für den ersten Erwachsenen 1.459 Euro statt bisher 1.420 Euro

für den zweiten Erwachsenen (Ehegatten oder Lebensgefährten) 1.171 Euro statt bisher 1.140 Euro

für Alleinerzieher 1.736 Euro statt bisher 1.690 Euro

für jedes Kind bis inklusive 6 Jahren 390 Euro statt bisher 380 Euro

für jedes Kind von 7 bis 14 Jahren 442 Euro statt bisher 430 Euro

für jedes Kind ab 15 Jahren (solange Familienbeihilfe bezogen wird) 493 Euro statt bisher 480 Euro

für Lehrlinge, die eine monatliche Lehrlingsentschädigung bis zu 370 Euro statt bisher 360 Euro erhalten, kann die jährliche Pendlerhilfe in doppelter Höhe gewährt werden.

„Mit der NÖ Pendlerhilfe sowie der NÖ Arbeitnehmerförderung insgesamt wollen wir sozial schwächeren Arbeitnehmern finanziell unter die Arme greifen. Gleichzeitig sollen mit dieser Fördermaßnahme Arbeitsplätze gesichert und neu geschaffen bzw. der Wiedereinstieg in das Berufsleben erleichtert werden“, erklärt dazu Landeshauptmannstellvertreterin Liese Prokop.

Nähere Informationen: Büro Landeshauptmannstellvertreterin Liese Prokop, Mag. Werner Schwarz, Telefon 02742/9005-12199.


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