26.11.2002 | 00:00

Natura 2000-Gebiete: NÖ Raumordnung einbezogen

Gebiete wirken sich auf räumliche Entwicklung aus

Der Niederösterreichische Raumordnungsbeirat wird in Sachen Natura 2000-Gebiete wesentlich miteinbezogen: Der Beirat wird die Natura 2000-Managementpläne begutachten, die von den zuständigen Abteilungen beim Amt der NÖ Landesregierung, der Raumordnungs- und der Naturschutzabteilung erarbeitet werden. Managementpläne können mit Raumordnungsprogrammen verglichen werden. Die Natura 2000-Gebiete, die von der EU festgelegt und per Verordnung der Landesregierung unter Schutz gestellt werden, beeinflussen auf Grund ihrer großen Fläche die räumliche Entwicklung Niederösterreichs. Neben dem Ziel, die Vielfalt der Arten und Lebensräume zu erhalten, fordert die FFH(Fauna-Flora-Habitat)-Richtlinie, dass die getroffenen Maßnahmen den Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur gerecht werden.

Der Raumordnungsbeirat besteht aus Vertretern aller im Landtag vertretenen Parteien und zahlreichen Interessenvertretungen. Damit ist eine breite Information, Diskussion und auch Einbeziehung der verschiedenen Interessen möglich. Besonderes Gewicht erhält dieser Schritt dadurch, dass dieses erprobte Gremium eine Empfehlung für die Landesregierung abgibt, bevor entsprechende Beschlüsse gefasst werden. Damit erfolgt eine wesentliche Demokratisierung der doch sehr formalen und fachlichen Vorgaben aus Brüssel, die zum Verständnis für Natura 2000 beitragen sollte und eine praxisorientierte Betrachtung und Handhabung sicherstellt.


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