Auf Grund des Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbaugesetzes 2002 hat die NÖ Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung eine „NÖ Hochwasser-Beschwerdekommission“ eingerichtet. Sie entscheidet ausschließlich über Beschwerden im Zusammenhang mit einer finanziellen Beihilfe des Landes zur Beseitigung von Schäden, die durch das Hochwasser im August entstanden sind, die Vergabe von Spenden oder sonstigen Zuwendungen fällt nicht in die Kompetenz der Kommission. Mögliche Beschwerdegründe sind eine Ungleichbehandlung oder die Verletzung fundamentaler Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens, also wenn beispielsweise die Betroffenen nicht angehört wurden oder keine sachverständige Prüfung durch die Schadenskommission erfolgte. Die Beschwerdekommission steht unter dem Vorsitz eines Richters und hat zwölf weitere Mitglieder. Es gehören ihr unter anderem Vertreter der Bundesministerien für Finanzen, für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, für Justiz sowie für Wirtschaft und Arbeit und Vertreter der gesetzlichen Interessenvertretungen sowie der Gemeindevertreterverbände an.

Beschwerden sind zu begründen und schriftlich (oder mit Fax oder e-mail) an folgende Adresse zu richten: NÖ Hochwasser-Beschwerdekommission, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Fax 02742/9005-13535, e-mail post.lf3@noel.gv.at.


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