18.11.2002 | 00:00

Verbesserungen auf Ybbstalbahn

Fahrplanwechsel ab 15. Dezember

Der Fahrplan der Ybbstalbahn von Waidhofen an der Ybbs nach Lunz am See mit einer Seitenlinie von Gstadt nach Ybbsitz baut beim kommenden Fahrplanwechsel (15. Dezember) auf den Taktknoten Waidhofen an der Ybbs der Rudolfsbahn auf, die zwischen Amstetten und Selzthal verkehrt. Das verkündeten dieser Tage die Niederösterreichische Verkehrsorganisationsgesellschaft m.b.H. (NÖVÖG) und die ÖBB.

Die Züge der Ybbstalbahn fahren an Werktagen stündlich, Samstag Nachmittag und an Sonn- und Feiertagen alle zwei Stunden. Zwischen dem Bahnhof Waidhofen an der Ybbs und Ybbsitz bzw. der Station Großhollenstein fahren die Züge der Ybbstalbahn grundsätzlich im Stundentakt. Der Frühverkehr bleibt etwa gleich. Im Schülerverkehr wurde auf die regionalen Bedürfnisse Rücksicht genommen. Zwischen Waidhofen an der Ybbs und Lunz am See werden fünf Zugpaare verkehren. Zwei Zugpaare fahren ganzjährig. Während der Sommersaison zwischen Mai und Oktober wird ein Radtransportwagen beim Zugpaar „Ybbstaler“ mitgeführt. Während der Schulzeit decken zwei Zugpaare den Schülerverkehr zwischen Lunz am See bzw. Göstling und Waidhofen an der Ybbs ab.

Die Vorteile der Ybbstalbahn in der Saison 2002/2003 sind laut NÖVOG und ÖBB merkbare Taktzeiten, eine Verkürzung der Reisezeit durch kurze Übergangszeiten, optimale Bedienung der Schüler aus den Bereichen Göstling und Lunz am See, ein gutes Angebot für Wanderer bzw. Radfahrer und ein wirtschaftlicher Fahrzeugbetrieb. In Waidhofen an der Ybbs wird man mit dem neuen Fahrplan Anschlüsse aus beiden Richtungen haben, die Ybbstalbahn präsentiert sich damit als idealer Zubringer zur Rudolfsbahn.


Zu diesem Artikel gibt es eine unterstützende Audiodatei. Diese ist zum Download nicht mehr verfügbar. Bitte wenden Sie sich an: presse@noel.gv.at

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung