04.11.2002 | 00:00

Zwei Aktuelle Stunden im NÖ Landtag:

Bezirkshauptmannschaften und Asylpolitik

Zwei Aktuelle Stunden stehen am Donnerstag, 7. November, auf der Tagesordnung der Sitzung des NÖ Landtages: Auf Antrag von VP-Angeordneten wird das Thema „Die Bezirkshauptmannschaften als Bürgerservicestellen weiter ausbauen und nicht abschaffen“ diskutiert, auf Antrag von FP-Mandataren geht es um die „Auswirkungen der Asylpolitik auf das Bundesland Niederösterreich“. Am Beginn der Sitzung wird ein neues Mitglied des Landtages angelobt, als Nachfolger des ausscheidenden Abgeordneten Richard Gebert hat die SPÖ Gerhard Razborcan nominiert. Breiten Raum wird in der Sitzung die Agrarpolitik einnehmen, zur Debatte stehen die Berichte der Landesregierung über die Gebarung und Tätigkeit des NÖ Landwirtschaftlichen Förderungsfonds, über die wirtschaftliche und soziale Lage der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich 2001 („Grüner Bericht“) sowie über die Tätigkeit und die Wahrnehmungen der NÖ Land- und Forstwirtschaftsinspektion. Weitere Berichte der Landesregierung betreffen die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal sowie den Rechnungsabschluss 2001 und die Tätigkeit des NÖGUS. Zur Diskussion steht auch ein Zu- und Umbau des NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheimes Gloggnitz inklusive des Abbruchs des Alttraktes. Einen einheitlichen Beitrag für Begleitpersonen von Kindern im Krankenhaus sieht eine Änderung des NÖ Krankenanstaltengesetzes vor. Diskutiert wird auch eine geringfügige Änderung der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Niederösterreich) und der Tschechischen Republik. Durch eine Änderung der NÖ Bauordnung sollen Ausnahmen bei der Kanalanschlusspflicht ermöglicht werden. Ein weiterer Antrag auf Änderung der NÖ Bauordnung zielt auf eine Rücknahme der im Vorjahr geschaffenen Möglichkeit, bei Einfamilienhäusern auf den Rauchfang zu verzichten, vor, der Antrag des zuständigen Bauausschusses lautet auf Ablehnung. Eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung sieht der Entwurf einer Änderung des NÖ Hundeabgabegesetzes vor, es soll künftig nicht mehr notwendig sein, die Hundemarke jährlich zu beantragen.


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