14.10.2002 | 00:00

Kritik der Umweltorganisationen unberechtigt

Versetzung von Dr. Kraus auf Grund des Bedarfs

In der NÖ Landesverwaltung werden Beamte nach den sachlichen Notwendigkeiten und nach den Bedürfnissen der Bevölkerung eingesetzt. Das stellt das Amt der NÖ Landesregierung im Zusammenhang mit Vorwürfen fest, die von verschiedenen Umweltorganisationen erhoben wurden. Es geht dabei um die Versetzung von Dr. Erhard Kraus von der Naturschutz- in die Wasserbauabteilung im Juni. Von einer „Strafversetzung“ könne keine Rede sein, vielmehr bestand in der Abteilung Wasserbau dringender Bedarf an einem qualifizierten Mitarbeiter mit ökologischer Kompetenz. Dieser Bedarf ergab sich unter anderem durch die Revitalisierung von regulierten Gerinnen auch im Hinblick auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie. Es war daher naheliegend, die fachliche Kompetenz von Dr. Kraus in dieser Abteilung zu nutzen. Auch die jüngsten Hochwasserereignisse haben gezeigt, wie wichtig die Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei Schutzbauten ist. Wie die Personalabteilung beim Amt der NÖ Landesregierung feststellt, war die Versetzung auch deshalb möglich, weil die Naturschutzabteilung in den letzten Jahren personell wesentlich verstärkt wurde.


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