17.09.2002 | 00:00

Konsumentenschutz für alle NiederösterreicherInnen

Land NÖ und AKNÖ kooperieren

„Wir wollen Dinge aus dem Dornröschenschlaf wecken, und dazu gehört der Konsumentenschutz“, sagte gestern Landesrätin Christa Kranzl in einer Pressekonferenz im NÖ Landhaus in St.Pölten, zu der sie gemeinsam mit dem Präsidenten der AKNÖ, Josef Staudinger, und dem AKNÖ-Direktor, Mag. Helmut Guth, eingeladen hatte. „Das Land Niederösterreich hat mit der Arbeiterkammer Niederösterreich einen kompetenten Partner gefunden.“ Das Land habe quasi eine Arbeitsvereinbarung mit der AKNÖ abgeschlossen: Ab sofort steht die AKNÖ allen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern, also nicht nur ihren Mitgliedern, über den Verein „pro.konsument“ in strittigen Konsumentenschutzangelegenheiten zur Verfügung.

Die Konsumentenschutzabteilung der NÖ Arbeiterkammer hat sich in den letzten 35 Jahren als wertvolle und schlagkräftige Einrichtung für ihre Mitglieder bewährt. Viele Menschen haben sich seither an die AKNÖ gewandt, wenn sie Probleme mit Unternehmen hatten. Darunter waren aber auch immer wieder Nicht-Mitglieder der AKNÖ. Darum hat sich die AKNÖ nach langen Überlegungen und in ständigem Kontakt mit Landesrätin Kranzl entschlossen, so Niederösterreichs AK-Präsident Josef Staudinger, über den Verein „pro.konsument“ Konsumentenschutz auch für Nicht-AK-Mitglieder anzubieten. Diese erhalten über den Verein „pro.konsument“ unentgeltlich Leistungen wie eine telefonische Beratung, die persönliche Beratung nach telefonischer Vereinbarung, eine außergerichtliche, schriftliche Intervention gegenüber dem betroffenen Verhandlungsgegner sowie Broschüren und anderes Informationsmaterial. Spezielle Leistungen wie etwa der kostenlose Rechtsschutz in Konsumentenangelegenheiten stehen aber weiterhin nur den Mitgliedern der AKNÖ zur Verfügung.

Zusätzlich haben alle NiederösterreicherInnen gegen einen Pauschalbetrag von 100 Euro exklusive Mehrwertsteuer die Möglichkeit, ihre Kreditverträge durch Experten überprüfen zu lassen. In diesem Betrag ist auch eine Erstintervention gegenüber dem betroffenen Kreditinstitut miteingeschlossen, sofern ein Zinsen-Rückforderungsanspruch ermittelt werden konnte. Alle angeführten Leistungen beziehen sich ausschließlich auf Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern.


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