12.09.2002 | 00:00

Hochwasserhilfe im Rahmen der NÖ Wohnbauförderung

Sofortmaßnahmen bei Katastrophenschäden

Die NÖ Landesregierung hat in einer Sondersitzung am 13. August den Beschluss gefasst, dass zur Behebung von Katastrophenschäden im Jahr 2002 veranschlagte Mittel als Sofortmaßnahme gegen nachträgliche Genehmigung durch den NÖ Landtag rasch bereitzustellen. In der gestrigen Sondersitzung hat der NÖ Landtag dafür die nachträgliche Genehmigung erteilt.

So übernimmt das Land die Ausfallshaftung für die von den Betroffenen aufgenommenen Bankdarlehen zur Behebung von Schäden an Wohngebäuden, die über die Entschädigung aus dem Katastrophenfonds und über Sonderfallförderungen hinausgehen. Die Höhe der Haftung ist im Einzelfall von der Schadenshöhe und von sozialen Kriterien abhängig und kann maximal bis zu einer Höhe von 80 Prozent des in der Endabrechnung aufscheinenden Gebäudeschadens gehen. Diese Sofortmaßnahmen hat Landeshauptmannstellvertreterin Liese Prokop in die Wege geleitet. In Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den Stellen des Landes soll eine rasche und effiziente Abwicklung erfolgen:

Als Zusatzförderung zur Behebung von durch Schadenskommissionen festgestellten Schäden an Gebäuden werden unter Berücksichtigung der bereitgestellten Mitteln aus dem Katastrophenfond und aus den Spendenfonds zusätzlich die Wohnbauförderungsmittel für alle im gesamten Jahr 2002 eingetretenen Fälle berücksichtigt.

Jeder Einzelne Schadensfall wird individuell behandelt und nach Beurteilung durch einen permanent tagenden Beirat der Landesregierung zur Bewilligung zugeführt.

Auch bei der mit 30. Juni 2002 beendeten Rückkaufaktion von Wohnbauförderungsdarlehen des Landes wird auf die besonderen Bedürfnisse der hochwassergeschädigten Werber Rücksicht genommen.


Zu diesem Artikel gibt es eine unterstützende Audiodatei. Diese ist zum Download nicht mehr verfügbar. Bitte wenden Sie sich an: presse@noel.gv.at

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung