03.09.2002 | 00:00

474,5 Millionen Euro für die Hochwasserhilfe

Antrag der NÖ Landesregierung an den Landtag

„Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen, es muss alles getan werden, den vom Hochwasser Betroffenen rasch, wirksam und gerecht zu helfen, um den Wiederaufbau in Gang zu setzen.“ Das betonte Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll im Zusammenhang mit einem Beschluss, den die NÖ Landesregierung heute gefasst hat: Dem Landtag wurde ein Antrag übermittelt, für Maßnahmen zur Beseitigung von Hochwasserschäden Budgetüberschreitungen bis zu einer Gesamthöhe von 474,5 Millionen Euro zu genehmigen. Er wird in der Sondersitzung des Landtages am 11. September behandelt.

Betroffen davon ist eine Reihe von Budgetansätzen des Landes:

Zur Beseitigung von Schäden an Hab und Gut physischer und juristischer Personen inklusive der Untersuchung von Hausbrunnen wird beim Voranschlag Katastrophenschäden eine Überschreitung bis zu einer Höhe von 208 Millionen Euro genehmigt.

Für den Wiederaufbau der Infrastruktur des Landes und der Gemeinden werden bis zu 111 Millionen Euro zur Vorfinanzierung der Mittel des Katastrophenfonds zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen des Sonderprogramms für betriebliche Hochwasserhilfe sowie für Marketingmaßnahmen im NÖ Tourismus wird im Bereich Wirtschafts- und Tourismusförderung eine Überschreitung bis zu einer Höhe von 20 Millionen Euro genehmigt.

Für Sanierungsmaßnahmen an siedlungswasserwirtschaftlichen Einrichtungen wird die Zuführung an den NÖ Wasserwirtschaftsfonds um insgesamt 10 Millionen Euro erhöht.

Zusätzlich wird das NÖ Fitness-Programm um eine Jahrestranche von 14,53 Millionen Euro aufgestockt.

Die „Finanzsonderaktion für Gemeinden zur Konjunkturbelebung“ wird um 15 Millionen Euro für die Behebung von Katastrophenschäden erweitert.

Für den Katastrophendienst der Feuerwehren und zur Behebung von Schäden an Geräten und Ausrüstung der Feuerwehren im Zusammenhang mit dem Einsatz sowie für die psychosoziale Betreuung und die Unfallversicherung der freiwilligen Helfer wird eine Überschreitung bis zu einer Höhe von 12,12 Millionen Euro genehmigt.

Im Rahmen der Soforthilfe der NÖ Wohnbauförderung können Sonderfalldarlehen bis zu einer Gesamthöhe von 50 Millionen Euro gewährt werden.

Außerdem wird die NÖ Landesregierung ermächtigt, gegen nachträgliche Genehmigung durch den Landtag, für sonstige Schäden im Vermögen des Landes Budgetüberschreitungen bis zu einer Höhe von 20 Millionen Euro zu genehmigen.


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