22.08.2002 | 00:00

LH Pröll zur Entschädigung von Hochwasseropfern

Auch Zweitwohnsitzer haben Recht auf Entschädigung

„Die Zweitwohnsitzer werden selbstverständlich in die Hochwasserentschädigung miteinbezogen“, stellte heute Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll klar. Denn auch sie haben Anspruch auf Entschädigung, diese Frage bedarf keiner Diskussion.


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