16.08.2002 | 00:00

3 Millionen Euro als Soforthilfe für betroffene Unternehmer

NÖ Wirtschaftskammer-Präsidentin Zwazl setzt auf Solidarität

In Anbetracht des Ausmaßes der Hochwasserkatastrophe stellt die NÖ Wirtschaftskammer aus dem Existenzsicherungsfonds insgesamt 3 Millionen Euro bereit. Als Höchstbetrag erhalten betroffene Unternehmer als einmalige Soforthilfe 5.000 Euro. Zusätzlich stellen die Wirtschaftskammern Österreichs 2.000 Euro und die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft 3.000 Euro für vom Hochwasser schwer geschädigte Betriebe zur Verfügung. Erste Ansprechpartner für die Betriebe sind die Bezirksstellen." Für alle Fragen steht zusätzlich die kostenlose Hotline der Wirtschaftskammer Österreich unter 0800/221 221 auch am Wochenende zur Verfügung.

Um eine rasche Schadensabwicklung zu ermöglichen, sollen sich betroffene Unternehmer umgehend mit der Gemeinde oder ihrer Bezirksstelle in Verbindung setzen. Die von den Gemeinden eingesetzten Schadenskommissionen werden bei den Betrieben das konkrete Schadensausmaß ermitteln, um die Basis für die Zuschüsse aus dem Existenzsicherungsfonds der Wirtschaftskammer Niederösterreich zu erstellen. Auch für die Zuerkennung von Zuschüssen aus dem Katastrophenfonds des Landes ist diese Schadenserhebung Voraussetzung.

In die Soforthilfeaktion der Wirtschaftskammern fließen auch Beträge, die Unternehmer für Unternehmer spenden. Zu diesem Zweck wurden unter der Bezeichnung „Betriebe in Not – Solidaritätsfonds für hochwassergeschädigte Betriebe" Spendenkontos eingerichtet:

Die Wirtschaftskammer hat auch sofort mit der NÖ Gebietskrankenkasse und dem NÖ Arbeitsmarktservice Kontakt aufgenommen und sich deren Unterstützung versichert. Obwohl am 15. August die Beiträge an die Gebietskrankenkasse fällig wären, hat diese zugesagt, bei hochwasserbedingten Verzögerungen keine Sanktionen wie Beitragszuschläge oder Verzugszinsen zu setzen. Der betroffene Betrieb muss nur in irgendeiner Form Meldung bei der Bezirksstelle, Abteilung Beitragseinbringung, oder der Hauptstelle der Gebietskrankenkasse machen.

Das AMS gewährt in Anbetracht der Naturkatastrophe den Unternehmen Kurzarbeitsunterstützung ohne Vorliegen einer Sozialpartnervereinbarung oder Bekanntgabe fixer Ausfallszeiten. Voraussetzung ist ein Antrag bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS.

Spendenkonten „Betriebe in Not – Solidaritätsfonds für hochwassergeschädigte Betriebe“: PSK: 90 412 000, Erste Bank: 404 100 200 00, Bank Austria/CA: 20 95 032 32, RZB: 409 409, Volksbank: 414 500 33 042.


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