16.08.2002 | 00:00

Sanierung von Hausbrunnenanlagen

Hilfe und Unterstützung durch die Gemeinden und das Land

Durch das Hochwasser ist auch mit einer Verunreinigung von Hausbrunnen zu rechnen; daher darf das Wasser als Trinkwasser nicht mehr verwendet werden. Um die Hausbrunnen wieder für die Trinkwassernutzung nutzbar zu machen, sind verschiedene Schritte notwendig, beginnend mit der Reinigung über die Desinfektion bis hin zur Kontrolluntersuchung.

Auf Initiative von Landesrat Dipl.Ing. Josef Plank hat die NÖ Landesregierung beschlossen, gemeinsam mit den Gemeinden die betroffenen Brunnenbesitzer zu unterstützen. Betroffene können sich ab sofort bei ihren Gemeinden und über das Bürgerservice-Telefon (02742/9005-9005) informieren, wie sie rasch und kostenlos ihren Brunnen wieder nutzbar machen können. Die Aktion selbst wird über die einzelnen Gemeinden abgewickelt.

Landesrat Plank konnte sicherstellen, dass das Land Niederösterreich kostenlos die notwendigen Chemikalien zur Verfügung stellt. Weiters werden die Kosten für die Auslieferung an die betroffenen Gemeinden und für die Kontrolluntersuchung auf Trinkwassereignung übernommen. Bei Bedarf werden wochentags auch Fachleute vor Ort zur Verfügung stehen.

Ablauf der Hausbrunnenaktion:

Information der Betroffenen über die Gemeinden mittels Informationsblatt und Medien.

Auspumpen und Reinigung der Brunnen durch Brunnenbesitzer allenfalls mit Unterstützung der örtlichen Feuerwehr. Wenn möglich kann dabei eine Beratung der Betroffenen auch durch die Gemeinde (Wassermeister, Gemeindearbeiter usw.) erfolgen. Die erforderlichen Maßnahmen sind in einem Informationsblatt aufgelistet. Dieses Informationsblatt ist auch zur Weitergabe an alle Betroffenen vorgesehen.

Meldung jener Brunnenbesitzer durch die Gemeinde an die NÖ Umweltschutzanstalt, die eine Beratung bei der Desinfektion und/oder eine kostenlose Untersuchung in Anspruch nehmen wollen.

Desinfektion der Brunnenanlagen, die von Fachleuten durchgeführt werden sollte. Fachleute des Landes werden sich mit den gemeldeten Betroffenen über die Gemeinde in Verbindung setzen. Dabei ist anzustreben, dass die jeweiligen Beratungstermine bei den Gemeinden so vereinbart werden, dass möglichst viele Brunnenbesitzer vor Ort unterstützt werden können. Auch die zur Desinfektion erforderlichen Chemikalien werden vom Land zur Verfügung gestellt. Die Desinfektion muss zumindest über Nacht einwirken. Es sind alle Leitungen und Armaturen zu spülen. Erst einige Tage später ist eine Untersuchung sinnvoll.

Untersuchung des Brunnenwassers. Die Probenahme zur Untersuchung erfolgt ausschließlich durch geschultes Personal der Untersuchungsanstalten. Selbst entnommene Proben können nicht angenommen werden, da ein Ortsbefund für die hygienische Beurteilung unverzichtbar ist.

Untersuchungsergebnisse werden gesammelt an die Gemeinden übermittelt und von diesen an die Brunnenbesitzer weitergegeben.


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