14.08.2002 | 00:00

Land ermöglicht Sonn- und Feiertagseinkauf

für Hochwasseropfer in den betroffenen NÖ Gemeinden

Handels- und Gewerbebetriebe in den vom Hochwasser betroffenen niederösterreichischen Bezirken können am morgigen Feiertag, 15. August, sowie am kommenden Sonntag, 18. August, ihre Geschäfte in der Zeit von 9 bis 16 Uhr öffnen. Dies hat Wirtschafts-Landesrat Ernest Gabmann mit einer Verordnung zum Betriebszeitengesetz ermöglicht.

„Mit dieser Verordnung sollen“, wie Gabmann betonte, „die von der Hochwasserkatastrophe schwerstens betroffenen Menschen in die Lage versetzt werden, die für die dringendsten Aufräumungs- und Sanierungsmaßnahmen erforderlichen Beschaffungen durchführen sowie Waren für den täglichen Bedarf auch am Feiertag und am kommenden Sonntag einkaufen zu können. Diese Regelung soll einer außerordentlichen Notsituation, in der sich viele Landesbürger durch die weitreichenden Hochwasserschäden befinden, Rechnung tragen.


Zu diesem Artikel gibt es eine unterstützende Audiodatei. Diese ist zum Download nicht mehr verfügbar. Bitte wenden Sie sich an: presse@noel.gv.at

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung