12.08.2002 | 00:00

80 Jahre Statutarstadt und 30 Jahre Großgemeinde

Landeshauptstadt St.Pölten begeht zwei Jubiläen

Ein zweifaches Jubiläum begeht dieser Tage die Landeshauptstadt St.Pölten: Vor 80 Jahren, am 15. August 1922, trat das Statut der Stadt St.Pölten in Kraft, das, seither mehrfach abgeändert, der Stadt neben den Gemeindeagenden Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehörde übertrug und somit eine mit einem Autonomievorsprung verbundene Landesunmittelbarkeit gewährte.

Verbunden war diese Aufwertung der Stadt mit der unmittelbar vorangegangenen ersten großen Eingemeindungswelle mit Beschluss des NÖ Landtages vom 23. Februar 1922, St.Pölten wurde um die Katastralgemeinden Spratzern, Teufelhof, Ober- und Unterwagram, Viehofen und Stattersdorf erweitert. Knapp zuvor war mit Landesgesetz vom 29. Dezember 1921 die Trennung von Wien und Niederösterreich in zwei selbstständige Bundesländer beschlossen worden, die mit 1. Jänner 1922 in Kraft trat und letztlich die Grundlage für die spätere Hauptstadtwerdung St.Pöltens bildete. Die zweite Eingemeindungswelle vom 15. Mai 1939 wurde 1955 zum Teil wieder revidiert, bei St.Pölten verblieben aber Harland, Ober- und Unterradlberg sowie Völtendorf.

Die letzte große Eingemeindungswelle erfolgte im Jahr 1972, also vor mittlerweile 30 Jahren. Damals überschritt St.Pölten unter anderem vorerst die 50.000 Einwohner-Grenze und verdoppelte seine Fläche von 53 auf nunmehr 118 Quadratkilometer, womit St.Pölten flächenmäßig sogar die Stadt Linz überflügelte.


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