09.08.2002 | 00:00

Rechtsfahren auf Autobahnen wird oft nicht eingehalten

Vorschriftswidriges Linksfahren ist gefährlich und strafbar

Das Verhalten auf Österreichs Autobahnen lässt zu wünschen übrig, so das Kuratorium für Verkehrssicherheit. Oft entsteht der Eindruck, dass viele Autofahrer nicht wissen, dass in Österreich die Rechtsfahrordnung gilt, oder sich darüber bewusst hinwegsetzen.

Seit Bestehen der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt für alle Autofahrer auf Österreichs Straßen, sich soweit wie möglich rechts zu halten. Mit einer einzigen Ausnahme: Seit 1. März 1989 ist gesetzlich geregelt, dass im Ortsgebiet die freie Fahrstreifenwahl gilt – aber nur im Ortsgebiet.

Auch auf Stadtautobahnen – wie zum Beispiel in Wien – gilt das allgemeine Rechtsfahrgebot, da bei jeder Auffahrt einer Stadtautobahn das Ortsgebiet durch das Verkehrszeichen „Ortsende“ aufgehoben wird. Sobald die Stadtautobahn verlassen wird, fährt man wieder in das gekennzeichnete Ortsgebiet ein.

Richtiges Fahrverhalten auf der Autobahn besagt links zu Überholen und sich so bald als möglich wieder rechts einzureihen, sofern der Verkehr es zulässt. Sobald ein sicherer Wechsel auf den rechten Fahrstreifen möglich ist – ohne den Hintermann zu schneiden – muss dieser durchgeführt werden.

Vorschriftswidrige Linksfahrer machen sich nicht nur strafbar, sondern können durch ihr Verhalten äußerst gefährliche Verkehrssituationen provozieren, indem nachfolgende Lenker zum „rechts überholen“ verleitet werden. Dennoch sind Linksfahrer keine Rechtfertigung für Drängler, deren Verhalten nicht nur äußerst gefährlich ist, sondern auch verwaltungsrechtliche und sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.


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