05.08.2002 | 00:00

NÖ Straßendienst: Schweitzer-Behauptungen unrichtig

Liegenschaftsübertragung korrekt

Die Behauptungen von FP-Generalsekretär Mag. Karl Schweitzer im Rahmen einer Pressekonferenz wies der NÖ Straßendienst als unrichtig zurück. Die kritisierte Liegenschaftsübertragung und -übernahme im Zusammenhang mit dem Bau der B 3c vor rund zehn Jahren wurde gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zwischen einem privaten Grundeigentümer und der Republik Österreich mit Genehmigung des Finanzministeriums (Finanzminister Dkfm. Ferdinand Lacina) durchgeführt. Das Land Niederösterreich hatte lediglich die Abwicklung im Auftrag des Bundes vorzunehmen.

Die betreffende Liegenschaft wurde vom Privateigentümer 1985 erworben, die Trassenverordnung für die B 3c wurde erst fünf Jahre später, nämlich 1990, vom Wirtschaftsministerium erlassen.

1993 wurde auf Grund von Gutachten des Finanzamtes Tulln (Genehmigung des Finanzministeriums) der Grundpreis für die Ablöse festgesetzt.

Der Kaufpreis wurde vom Finanzministerium (Finanzminister Lacina) genehmigt und auch in den Jahren 1993 und 1994 bezahlt.

Partner dieses Übereinkommens waren der private Grundeigentümer und die Republik Österreich.

1996 wurde die Liegenschaft vom neuen Eigentümer Republik Österreich wieder veräußert, und zwar auf Grund von zwei Schätzgutachten des Finanzministeriums.

Die Preisdifferenzen zwischen Übernahme der Liegenschaft durch die Republik und dem Weiterverkauf durch die Republik ergeben sich aus Wertminderungen (vom Finanzministerium in zwei Gutachten festgestellt), die sich im Zuge des Straßenbaues ergeben haben. Das sind etwa stark zunehmende Verkehrsbelastung und die damit verbundene Lärmbelästigung sowie eine 25-prozentige Verminderung der Grundfläche der Liegenschaft. Darüber hinaus wurde durch die Baumaßnahmen das auf der Liegenschaft befindliche Haus auch in der Substanz beeinträchtigt.

Der NÖ Straßendienst stellt fest, dass sich die Aussagen von Herrn Schweitzer damit selbst richten.


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