29.07.2002 | 00:00

Onodi: Unterbringung von Notfall-Patienten geregelt

Medizinische Entscheidung ist immer die Basis für Bettenzuteilung

Auf Einladung der NÖ Gesundheitsreferentin, Landeshauptmannstellvertreterin Heidemaria Onodi, klärten am Freitag Vertreter der Rettungsorganisationen von Niederösterreich und Wien mit NÖ Sanitätsdirektor Dr. Werner Hoffer und dem Ärztlichen Leiter der Flugrettung in Niederösterreich, Primarius Dr. Helmut Trimmel, im Landhaus in St.Pölten nochmals die organisatorische Vorgangsweise bei der Umsetzung des Erlasses, der laut Medienberichten für Missverständnisse gesorgt hatte.

Muss ein Notfallpatient aus Niederösterreich in ein Wiener Krankenhaus eingeliefert werden, so ist die Entscheidung des Notarztes, welches Spital die bestmögliche medizinische Versorgung des Patienten gewährleistet, natürlich zu berücksichtigen, wie das auch im Erlass vorgesehen ist. Auf Basis dieser ärztlichen Entscheidung teilt die Wiener Bettenzentrale das Bett zu, und der Patient wird dorthin transportiert. Diese Vorgangsweise ist notwendig, damit sich das Spital auf den eintreffenden Patienten vorbereiten kann.

Der Erlass, wie es ihn zur Regelung der Versorgung von Patienten in den Sommermonaten zwischen den Bundesländern Wien und Niederösterreich auch in den vergangenen Jahren gegeben hatte, wurde auch heuer wieder nach Absprache mit Vertretern der Wiener und der niederösterreichischen Rettung erarbeitet. Allfällige missverständliche Interpretationen von dritter Seite konnten im Gespräch ausgeräumt werden. Der Erlass gilt in erster Linie für Notfallpatienten, bei deren Versorgung es um jede Minute geht. „Gemeinsames Ziel war, ist und bleibt“, so Onodi, „die optimale Versorgung unserer Patienten unter Berücksichtigung der Nützung gemeinsamer Ressourcen.“

Nähere Informationen: Telefon 02742/9005-12087 oder 0664/142 60 73.


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