29.07.2002 | 00:00

Räumung der Fischer-Deponie: Aufsichten vergeben

Strenge Trennung der einzelnen Arbeiten

Jetzt wurden bei der Räumung der Fischer-Deponie in Theresienfeld bei Wiener Neustadt auch die Aufsichten und Kontrollen bestellt. Diese Organe überwachen die Räumung der Altlast, die bekanntlich an die Arbeitsgemeinschaft Bilfinger-Berger, Strabag, Alpine sowie die Porr-Umwelttechnik vergeben wurde und die nach derzeitigem Stand rund 140 Millionen Euro kostet. Die Räumung dauert voraussichtlich bis Ende November 2003. Die Beseitigung des kontaminierten Untergrunds und die Sanierung des betroffenen Areals dauert wesentlich länger, nämlich bis Frühjahr 2006. Etwa 8.400 Fässer mit giftigen Stoffen wie Lackresten und Destillationsrückständen, so die jüngste Schätzung, liegen in der Fischer-Deponie. 840.000 Tonnen Abfälle vom Sperrmüll bis zu hochgiftigen Substanzen oder rund 50.000 Lkw-Ladungen müssen voraussichtlich ab Mitte August 2002 ausgeräumt werden.

Für die Räumung der Fischer Deponie wurden folgende Aufsichten bestellt:

Örtliche Bauaufsicht (ÖBA): Dieser Auftrag wurde an die ARGE IUP ZT GmbH – Dipl. Ing. Zimmermann vergeben.

Übergeordnete Aufsicht Chemie (ÜACH): Diesen Auftrag erhielt die ESW Consulting Wruss.

Örtliche Aufsicht Chemie (ÖACH): Dieses Vergabeverfahren ist noch anhängig.

Nach dem Räumungskonzept der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt ist vorgesehen, dass eine strenge Trennung zwischen dem Auftragnehmer für die Räumung, den Transport und die Entsorgung sowie den örtlichen Aufsichten (ÖBA, ÖACH und ÜACH) besteht. Diese Trennung ist notwendig, um eine ausreichende und fachliche Überwachung sicherzustellen und die Behörde bei diesem Exekutionsrahmen von etwa 140 Millionen Euro in die Lage zu versetzen, direkte Kontrollen durchzuführen und sofort in Arbeitsabläufe einzugreifen.

Der Aufgabenbereich der örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) umfasst die Überwachung sämtlicher bei der Räumung und Wiederverfüllung anfallender Arbeiten auf den Grundstücken der Fischer-Deponie und den Nachbargrundstücken bzw. der von den Maßnahmen betroffenen Umgebung. Die örtliche Bauaufsicht hat die Interessen des Auftraggebers vor Ort zu vertreten und die vertragsgemäße Abwicklung der gesamten Räumung, des Transports und der Entsorgung inklusive der Wiederverfüllung in technischer Hinsicht zu überwachen.

Die örtliche Aufsicht Chemie (ÖACH) umfasst die Überwachung anfallender Arbeiten in chemischer Hinsicht. Sie hat die vertragsgemäße Abwicklung der Räumung, des Transports und der Entsorgung inklusive der Wiederverfüllung in chemischer Hinsicht zu überwachen, besonders die lückenlose Überwachung der chemischen Beschaffenheit der Räumungs- und Wiederverfüllungsmaterialien.

Sowohl bei der örtlichen Bauaufsicht als auch bei der örtlichen Aufsicht Chemie ist eine durchgehende Überwachung der Leistungen des Auftragnehmers inklusive allen Nebenleistungen vorgesehen, wobei eine Person ständig vor Ort sein muss.

Der Aufgabenbereich der übergeordneten Aufsicht Chemie (ÜACH) umfasst die Durchführung von Kontrollanalysen und von Untersuchungen der Grundwassersonden. Weitere Aufgaben sind Arbeiten als Berater und Gutachter für den Auftraggeber sowie die Kontrolle der örtlichen Aufsicht Chemie.

Die übergeordnete Aufsicht Chemie führt ihre Tätigkeiten in stichprobenartigen Kontrollen durch, wie es bei der Bauaufsicht der Regelfall ist.


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