19.07.2002 | 00:00

Rechte der Heimbewohner definiert, Heimverträge verpflichtend

Prokop: Kritik Böhmdorfers geht für Niederösterreich ins Leere

Zur Pressekonferenz von Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer sagte gestern Landeshauptmannstellvertreterin Liese Prokop, dass die Kritik für Niederösterreich ins Leere geht. Schließlich hat Niederösterreich seit heuer eine Pflegeheimverordnung. „Darin sind alle Kriterien für die Pflege von bedürftigen Menschen in Pflegeeinrichtungen zusammengefasst. In unserer Verordnung sind auch die Rechte der Heimbewohner wie die Intimsphäre oder die Selbstbestimmung, die fachliche Qualifikation des Betreuungspersonals und der Grundsatz der freien Arztwahl festgeschrieben“, erläutert Prokop. Zudem gebe es eine genaue Übersicht über das Leistungsangebot der Einrichtungen und der damit verbundenen Kosten.

Bis Ende des Jahres müssen die Heime verpflichtende Heimverträge für alle Bewohner abschließen. Neben den Mindestanforderungen für die bauliche Gestaltung sind auch organisatorische und betriebswirtschaftliche Erfordernisse festgelegt. Bei der baulichen Gestaltung wird beispielsweise darauf Wert gelegt, dass die Heime eine überschaubare Größe haben und ein entsprechendes Therapie- und Rehabilitationsangebot vorhanden ist.

Prokop wehrt sich gegen Pauschalbeschuldigungen, da die schwere Arbeit und das Engagement von 6.000 Mitarbeitern und über 1.000 Ehrenamtlichen unter solchen Behauptungen Schaden leiden. Sie schließt sich der Meinung des NÖ Patientenanwaltes Dr. Gerald Bachinger an, dass die Behauptungen Böhmdorfers für Niederösterreich nicht zu bestätigen sind, da beim NÖ Patientenanwalt keine einzige Beschwerde hinsichtlich „Heimvertrag“ vorliegt.

„Im übrigen ist der geforderte Bundesheimvertrag erst kürzlich gerade durch das Justizministerium als verfassungsrechtlich bedenklich eingeschätzt worden.“ Prokop fordert Böhmdorfer auf, die bereits jahrelang unter Federführung des Justizministeriums ergebnislos diskutierte Regelung im Bereich „freiheitsbeschränkender Maßnahmen“ voranzutreiben. „Hier liegt eine eindeutige Bundeskompetenz und akuter Handlungsbedarf vor.“


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