16.07.2002 | 00:00

Volksbegehren gegen Abfangjäger

Eintragungslisten liegen auf den Gemeindeämtern auf

Die Eintragungslisten für das Volksbegehren gegen Abfangjäger liegen von Montag, 29. Juli, bis einschließlich Montag, 5. August, in den Gemeindeämtern auf. Die Eintragungszeiten kann man der Amtstafel der jeweiligen Gemeinde entnehmen.

Alle Frauen und Männer können sich in die Liste eintragen, die am Stichtag (24. Juni 2002) das Wahlrecht zum Nationalrat besessen und in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die sich voraussichtlich während des Eintragungszeitraumes nicht in der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, aufhalten, können eine Stimmkarte beantragen.

Damit eine Gesetzesinitiative in Form eines Volksbegehrens zustande kommt, die vom Parlament behandelt werden kann, sind 100.000 gültige Eintragungen erforderlich.


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