16.07.2002 | 00:00

Richtlinie für die Erstellung des Voranschlages

Onodi: Mehr Geld für die NÖ Krankenanstalten

Nach einer langen und fundierten Diskussion im Arbeitskreis zur Vorbereitung des Ständigen Ausschusses im NÖGUS wurde gestern die Richtlinie für die Erstellung des Voranschlages aller niederösterreichischen Krankenanstalten beschlossen. Nach den derzeit zur Verfügung stehenden Daten ist für das Jahr 2003 mit Gesamtmitteln von 979.296.700 Euro für die Krankenanstaltenfinanzierung zu rechnen. Dies entspricht einer Steigerung von 3,42 Prozent gegenüber 2002. Nach Abzug der Strukturmittel, der Investitionen- und Großgeräteförderungen, der Schulförderung und anderem mehr bleiben als Mittel für die Zuteilung aus den für die Krankenhäuser aus ihrer Leistung zu erwirtschaftenden Punktewerten rund 812 Millionen Euro.

Die neue Richtlinie enthält eine Reihe von Verbesserungen, die auf die Vorstellungen und Wünsche der Rechtsträger eingehen und gleichzeitig die Verteilung der Mittel auf eine gerechte Weise gewährleisten. So wurden besonders die Mittel für die Schulförderungen erhöht, um dem Bedarf an zusätzlich gut ausgebildetem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal in den kommenden Jahren Rechnung zu tragen.

Mit der Erhöhung der Zuteilung an Ambulanzen für jene Bereiche, die über die Grundversorgung hinausgehen, soll gewährleistet werden, dass den Spitälern mindestens 50 Prozent der Kosten aus den Ambulanzen abgedeckt werden. Es hat sich gezeigt, dass die Spitäler mit den Ambulanzen einen wichtigen Bereich in der Gesundheitsversorgung übernehmen, der vom niedergelassenen Bereich in den ländlichen Regionen nicht entsprechend ausgefüllt werden kann.

Der Ständige Ausschuss hat sich außerdem dazu bekannt, dass im NÖGUS innerhalb des nächsten Jahres in Abstimmung mit den einzelnen Häusern ein Ambulanzplan erarbeitet werden soll, der den tatsächlichen Bedürfnissen in der Versorgung der niederösterreichischen Bevölkerung entspricht. Die Mittel für die Dialyse, die Strahlentherapie sowie der Schulzuschuss für medizinisch-technische Dienste und für die Hebammen werden valorisiert. „Mit dieser Budgetrichtlinie ist eine für die Krankenanstalten gerechte Lösung garantiert, die nicht nur geeignet ist, das Gesundheitswesen in Niederösterreich weiter zu entwickeln, sondern auch eine vernünftige Abdeckung der Kosten in den Spitälern gewährleistet“, freute sich die niederösterreichische Gesundheitsreferentin, Landeshauptmannstellvertreterin Heidemaria Onodi, über den Beschluss.


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