04.07.2002 | 00:00

„Land wird nicht zusehen, wenn Existenzen gefährdet sind“

LH Pröll besucht Hagel-Katastrophengebiet

Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll besichtigte gestern die von den Hagelschäden betroffenen Gebiete Krems, Langenlois, Grafenwörth und Kirchberg am Wagram. In einem ersten Kommentar vor Ort sprach Pröll von einer „Wahnsinns-Katastrophe“, wie er sie noch nie erlebt habe. Auch kaum jemand aus der älteren Generation könne sich an ein derart furchtbares Unwetter erinnern. Besonders tragisch sei, dass insbesondere beim Wein Folgeschäden auf Jahre auftreten, weil die Reben zutiefst verletzt sind. Er sei froh, dass die 50-prozentige Unterstützung von Bund und Land doch sehr viele Bauern motiviert habe, Hagelversicherungen abzuschließen. An die 20 Prozent der Betroffenen, die nicht versichert sind, appellierte der Landeshauptmann, diesen Schritt doch zu wagen. Es könne viele Jahre gut gehen, dann sei aber möglicherweise die Existenz gefährdet. Jetzt sei es wichtig, dass die Kommissionen rasch ihre Erhebungen durchführen. In jedem Fall werde das Land Niederösterreich nicht zusehen, wenn bäuerliche Existenzen gefährdet sind, so der Landeshauptmann abschließend.

In Mitleidenschaft gezogen ist ein Gebiet von insgesamt 12.000 Hektar, auf das am Dienstag rund eine halbe Stunde lang ununterbrochen Hagelkörner so groß wie gebrochener Rollschotter niederprasselten. Obwohl die Hagelflieger bis zuletzt unterwegs waren, liegt der Schaden zwischen 50 und 100 Prozent der Kulturen. Betroffen ist rund ein Zehntel der Weingärten Niederösterreichs. Daneben aber auch der Marillenkulturen, Mais- und Getreidefelder. Die Weizenfelder etwa sehen mancherorts aus wie frisch gedroschen.


Zu diesem Artikel gibt es eine unterstützende Audiodatei. Diese ist zum Download nicht mehr verfügbar. Bitte wenden Sie sich an: presse@noel.gv.at

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung