28.06.2002 | 00:00

Rettungsdienste und Spitalsärztegesetz:

Onodi: Ein Quantensprung

„Beide Gesetze haben eine intensive Vorbereitung gehabt“, sagte gestern, Donnerstag, Landeshauptmannstellvertreterin Heidemaria Onodi zum Werden des NÖ Rettungsdienstgesetzes und der Novelle zum NÖ Spitalsärztegesetz, die in der gestrigen Sitzung des NÖ Landtages beschlossen wurden.

Im bisherigen NÖ Gemeinde-Rettungsdienstgesetz ist der überregionale Rettungsdienst nicht ausdrücklich geregelt. In diesem Gesetz wurde nur festgeschrieben, dass die Gemeinden den Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst zu gewährleisten haben bzw. dass für die Leistung der Ersten Hilfe und die Beförderung von Personen entsprechende Einrichtungen zur Verfügung stehen. Eine Verpflichtung des Landes, für den überregionalen Rettungsdienst Sorge zu tragen, ist nicht fixiert. Das wird jetzt anders: Der vorliegende Entwurf eines NÖ Rettungsdienstgesetzes sieht vor, dass das Land explizit verpflichtet ist, den überregionalen Rettungs- und Krankentransportdienst sicherzustellen. Zu den Aufgaben dieses überregionalen Dienstes gehören der Notarztrettungsdienst, der Rettungsdienst bei Großunfällen und Katastrophen, die Landesrettungszentralen, die Unterstützung von überregionalen oder gemeindeübergreifenden Strukturmaßnahmen sowie die Schulung und Weiterbildung der Personen, die überregionale Maßnahmen durchführen.

Das Land Niederösterreich hat keine Einrichtungen zur Durchführung eines überregionalen Rettungsdienstes, hat aber schon bisher Verträge mit dem Österreichischen Roten Kreuz und dem Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs über den Notarztwagendienst abgeschlossen. Diese beiden Rettungsdienste erhalten für die Notarztwagentransporte jährlich 2,51 Millionen Euro. Jetzt stehen auch die Verträge für ein überregionales Betreuungssystem fest, das für das Land Niederösterreich die Verpflichtung mit sich bringt, auch für die anderen Aufgaben entsprechende Mittel bereitzustellen. Für das Rote Kreuz bringt das für überregionale Aufgaben inklusive der notwendigen Investitionen rund 3,45 Millionen Euro mit sich.

„Ich möchte dieses Gesetz als Quantensprung in der Frage der Sicherstellung des Rettungswesens in diesem Bundesland bezeichnen“, sagte Dr. Hadmar Lechner, Präsident des Roten Kreuzes in Niederösterreich. Man wechsle vom Subventionsempfänger zu einem Partner des Landes. Der Präsident des Arbeiter-Samariter-Bundes in Niederösterreich, Dr. Franz Todter, ergänzte, was man früher großteils aus freien Spenden bezahlt habe, sei jetzt vertraglich fixiert.

Auch die Einigung über die Novelle zum Spitalsärztegesetz liege, nach mehr als zweieinhalbjährigen Verhandlungen, nun vor, sagte Onodi weiter. Die Novelle sehe eine Angleichung an die im NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 festgelegten Gehaltschemata vor. Zudem wird auf die spezifischen Bedingungen, die Ärzte in den niederösterreichischen Spitälern hätten, Bedacht genommen. Diese Novelle zum NÖ Spitalsärztegesetz wird mit 1. Juli 2002 in Kraft treten. Die durchschnittliche Verbesserung der Einkommen bis zum Jahr 2005 für die niederösterreichischen Ärzte durch diese Novelle bezifferte Onodi mit 5,42 Prozent. Man habe, so brachte Onodi die erfolgreichen Verhandlungen auf den Punkt, jetzt „ein transparenteres und durchsichtigeres Spitalsärztegesetz“.


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