24.06.2002 | 00:00

Entschädigungsfonds ein großer Erfolg für NÖ Patienten

LHStv. Onodi: „Weiterer Schritt in Richtung Partnerschaft“

„Der Bericht des neuen NÖ Patientenentschädigungsfonds über das Jahr 2000 beweist es: Uns ist ein weiterer, sehr wesentlicher Schritt in Richtung Partnerschaft mit den Patienten gelungen. Wir unterstützen ihn damit zu eigener Verantwortlichkeit und Mündigkeit!“ Das meinte Landeshauptmannstellvertreterin Heidemaria Onodi bei der Präsentation des 1. Tätigkeitsberichtes des NÖ Patientenentschädigungsfonds, den dessen Geschäftsführer, der niederösterreichische Patienten- und Pflegeanwalt Dr. Gerald Bachinger, vorlegte. Im Berichtszeitraum wurde insgesamt 15 Beschwerden Raum gegeben, Entschädigungen wurden ausgezahlt.

Dem neuen Fonds liegt eine Novelle zum NÖ Krankenanstaltengesetz aus dem Vorjahr zu Grunde. Niederösterreich nützt mit der Einrichtung des Fonds als erstes Bundesland das zuvor novellierte Bundeskrankenanstaltengesetz. Bisher bestehendes Schadenersatzrecht wird nicht ersetzt, sondern ergänzt. Der Fonds entschädigt für alle jene Fälle, die für das Gericht nicht eindeutig greifbar sind, bei denen aber durch Behandlung oder Nichtbehandlung in einer öffentlichen Krankenanstalt ein offensichtlicher Schaden entstanden ist. Dem Fonds stehen jährlich ca. 950.000 Euro zur Verfügung, die Höchstgrenze für eine Entschädigung beträgt 21.000 Euro, bei besonderen Härtefällen können bis zu 36.000 Euro ausbezahlt werden. Bezahlt werden die Fondsmittel von den Patienten selbst: Ihr Selbstbehalt wurde um 73 Cent pro Tag für maximal 27 Tage pro Jahr aufgestockt. „Es gelingt uns mit Hilfe dieses Fonds, Härtefälle rasch und unbürokratisch – in maximal vier Wochen – abzuhandeln und den Patienten nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine emotionale Erleichterung zu bringen“, erklärt Patientenanwalt Bachinger. Die Klagemöglichkeit bei Gericht bleibt von einer Auszahlung unberührt. Was noch zu verbessern wäre, so Bachinger, ist die Höhe der Fondsmittel, die Finanzierung des Fonds nicht nur durch die Patienten, sondern auch durch den Rechtsträger des Krankenhauses sowie die Ausweitung auf Bereiche außerhalb der Krankenanstalten. Der aus dem Fondsbericht ablesbare starke Anstieg der Beschwerden beim Patientenanwalt wird von Landehauptmannstellvertreterin Onodi positiv interpretiert. Dies zeige, dass Patientenanwalt und Entschädigungsfonds immer bekannter werden und dass viel mehr Patienten von dieser neuen Möglichkeit Gebrauch machen.


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