28.05.2002 | 00:00

„Abfertigung neu“ grundsätzlich für alle Arbeitsverhältnisse

Prokop: Ein Meilenstein für die Arbeitnehmer

„Diese ‚Abfertigung neu‘ kann und soll das ganze Leben eines Arbeitnehmers begleiten“, sagte gestern Landeshauptmannstellvertreterin Liese Prokop bei einer Pressekonferenz im Business-Center am Flughafen Wien-Schwechat über die unmittelbar bevorstehenden Änderungen im Arbeitsrecht, an der auch Generaldirektor Herbert Fichta bzw. Generaldirektor-Stellvertreter Johannes Coreth (NÖ Versicherung) und Generaldirektor Ing. Mag. Werner Schmitzer (NÖ Landesbank-Hypothekenbank AG) als mögliche Träger einer Mitarbeitervorsorgekassa teilnahmen. Von der „Abfertigung neu“ könnten rund 520.000 Arbeitnehmer in Niederösterreich profitieren, so Prokop. Sie gelte für alle nach dem 31. Dezember 2002 neu abgeschlossenen Arbeitsverhältnisse.

Das neue System funktioniere grundsätzlich für alle Arbeitsverhältnisse auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages, argumentierte Prokop. Auch neu eintretende Vertragsbedienstete des Bundes werden einbezogen. Außerdem würden auf Grund einer Initiative der NÖ-AAB-Abgeordneten die Dienstrechtsgesetze etwa für Landes- und Gemeindevertragsbedienstete in Niederösterreich neu gestaltet. Die „Abfertigung neu“ gelte beispielsweise auch für alle Lehrlinge und für die Präsenzdiener.

Eine Besonderheit der „Abfertigung neu“, so Prokop, sei die Möglichkeit der Arbeitnehmer, die Abfertigungsbeträge steuerfrei in Versicherungsunternehmen zu übertragen oder zum Erwerb an Anteilen an einem Pensionsinvestmentfonds zu verwenden. Die Auszahlung als Rente sei steuerfrei. Prokop: „Ein neuer Weg zur Stärkung der privaten Altersvorsorge.“

Anstelle des bisherigen leistungsorientierten Abfertigungssystems trete ein beitragorientiertes System: Die Finanzierung der Abfertigung erfolge durch laufende Beitragsleistungen der Arbeitgeber im Rahmen eines Kapitaldeckungsverfahrens. Die Höhe des Beitragssatzes betrage 1,53 Prozent des monatlichen Entgelts, so Prokop. Die Einzahlung erfolgt über ein gesamtes Arbeitsleben, die Ausnahme bildet nur ein Monat Probezeit, wobei die Einhebung der Beträge durch die jeweilige Krankenversicherung durchgeführt wird. Auf Grund dieses Gesetzes müsse jeder Arbeitgeber einen Beitrittsvertrag mit einer Mitarbeitervorsorgekassa abschließen. Wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung hat, kann er sich unter verschiedenen Modellen entscheiden: die Auszahlung, die Weiterveranlagung längstens bis zur Pensionierung in der bisherigen Mitarbeitervorsorgekassa, eine Übertragung der Abfertigung in die Mitarbeitervorsorgekassa des neuen Arbeitgebers, die Überweisung als Einmalprämie für eine Rentenversicherung oder für den Erwerb von Pensionsinvestmentfondsanteilen.


Zu diesem Artikel gibt es eine unterstützende Audiodatei. Diese ist zum Download nicht mehr verfügbar. Bitte wenden Sie sich an: presse@noel.gv.at

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung