25.04.2002 | 00:00

Tierarzneimittelkontrollgesetz seit 1. April in Kraft

Fortbildungsangebot für NÖ Tierärzte

Das Tierarzneimittelkontrollgesetz, das im Sinne des Konsumentenschutzes und der prozessorientierten Produktkontrolle die Anwendung von Tierarzneimitteln regelt, ist mit 1. April 2002 in Kraft getreten. Zeitgleich ist das Arzneiwareneinfuhrgesetz wirksam geworden, das dem praktischen Tierarzt auf unbürokratische Weise die Einfuhr von im Europäischen Raum zugelassenen und in der Anwendung bewährten Tierarzneimitteln ermöglichen soll. Dazu veranstaltet das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung für Veterinärangelegenheiten, gemeinsam mit dem Niederösterreichischen Tiergesundheitsdienst gestern, 24., und morgen, 26. April, eine Fortbildung für alle in Niederösterreich tätigen praktischen Tierärzte.

Es wird neben einem Vertreter der veterinärmedizinischen Universität auch ein Mitglied des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen vortragen. Da beide bei der Erstellung der Gesetze wesentlich beteiligt waren, können detaillierte Auskünfte über die gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf eine praxisgerechte Anwendung gegeben werden.

Ein weiteres Ziel dieser Veranstaltungen ist die Festlegung von Kontrollkriterien, die im Sinne der Lebensmittelsicherheit einen einheitlichen Standard der Überwachung durch die Amtstierärzte gewährleisten soll. „Die Qualitätssicherung erfordert gut funktionierende Kontroll- und Ausbildungssysteme. Mit den Fortbildungskursen wird ein weiterer Schritt in die richtige Richtung gesetzt“, stellt dazu Agrar-Landesrat Dipl.Ing. Josef Plank fest.


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