22.04.2002 | 00:00

Nach mehr als zweieinhalbjährigen Verhandlungen:

Neues Spitalsärztegesetz bringt Verbesserungen für Mediziner

Landeshauptmannstellvertreterin Heidemaria Onodi, der Vizepräsident der NÖ Ärztekammer, Primar Dr. Franz Stöger, und Dr. Peter Ladenbauer von der Abteilung Sanitätsrecht und Krankenanstalten des Amtes der NÖ Landesregierung kündigten am Freitag in einer Pressekonferenz im NÖ Landhaus in St.Pölten an, dass sich die NÖ Ärztekammer, das Land Niederösterreich sowie die Gemeindevertreterverbände von ÖVP und SPÖ nach mehr als zweieinhalbjährigen Verhandlungen auf ein neues Spitalsärztegesetz geeinigt haben.

Diese Novelle zum NÖ Spitalsärztegesetz 1992 soll mit 1. Juli 2002 in Kraft treten. Die durchschnittliche Verbesserung der Einkommen von rund 2.200 Spitalsärzten in den Krankenhäusern in Niederösterreich bis zum Jahr 2005 beträgt insgesamt 5,42 Prozent oder 4,2 Millionen Euro. Onodi machte deutlich, dass der Schwerpunkt der Novelle zum NÖ Spitalsärztegesetz 1992 in einer grundlegenden Umstellung des Systems liegt, was die Ermittlung des Entgelts für die Mediziner betrifft: Eine weitestgehende Angleichung an die im NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 festgelegten Gehaltsschemata solle erreicht werden. Gleichzeitig solle auf die spezifischen Bedingungen, unter denen die Ärzte Dienst in den Spitälern machen müssen, Bedacht genommen werden. Die bisher äußerst unterschiedliche Gehaltsabrechnung, so Onodi, solle durch ein transparenteres und leichter administrierbares Schema ersetzt werden. Die Forderungen der NÖ Ärztekammer, die Gehälter zu verbessern, würden berücksichtigt.

„Es war wichtig, dass nach zweieinhalb Jahren Verhandlungen nun dieses Gesetz zustande gekommen ist“, sagte Onodi. Sie nannte die wichtigsten Neuregelungen dieser Novelle, die „Eckpfeiler des neuen Gesetzes“, nämlich die Ausdehnung des Geltungsbereiches des NÖ Spitalsärztegesetzes 1992 auf Mediziner, die in einem Beschäftigungsverhältnis zu einem Krankenanstaltenverband stehen, weiters die Schaffung eines neuen Gehaltssystems für die niederösterreichischen Spitalsärzte unter Anpassung an Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes sowie die Neuregelung der Gestaltung der Dienstpläne. Hintergrund der Gesetzesnovelle war eine Ungerechtigkeit bei der Bezahlung und eine daraus entstehende „Klagswut unter den Spitalsärzten“ bei Gericht, meinte Stöger.


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