09.04.2002 | 00:00

LR Knotzer: Erhöhte Entgelte für Tierkörperbeseitigung notwendig

NÖ Landesregierung beschloss Solidaritätsbeitrag für Gemeinden

„BSE-Folgemaßnahmen machen erhöhte Entgelte für die Tierkörperbeseitigung notwendig. Das wichtigste Ziel muss es jedenfalls sein, für die Konsumenten voll und ganz gewährleisten zu können, dass es zu keiner Verfütterung von tierischen Abfällen kommen kann. Zur Erhöhung der Entgelte ist zu sagen, dass sie schon allein aus Wettbewerbsgründen im Gleichklang aller Bundesländer erfolgen muss. Die Länder sind daher übereingekommen, den erforderlichen Betrag zur Beseitigung des tierischen Abfalls in Form eines Pauschalbetrages aufzubringen“, so der Gemeindereferent der NÖ Landesregierung, Landesrat Fritz Knotzer.

Niederösterreich wird einen Zuschlag in der Höhe von 0,0363 Euro pro Kilogramm ablieferungspflichtigem tierischen Abfall einheben. Basierend auf der im Jahr 2000 angefallenen Mengen wird mit einer Entgelterhöhung von 2,35 Millionen Euro gerechnet. Der überwiegende Teil der belasteten tierischen Abfälle stammt aus Schlachtbetrieben, weshalb auch der größte Teil der zusätzlichen Entgelte von ihnen zu tragen ist. Der Beitrag der Gemeinden wird bei rund 228.000 Euro liegen. „Zusätzliche finanzielle Belastungen der Gemeinden müssen vermieden werden. Deshalb hat die NÖ Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung einen Solidaritätsbeitrag beschlossen, wonach die Gemeinden für genau jenen Betrag, den sie zu übernehmen haben, Bedarfszuweisungen gewährt bekommen“, sagte Knotzer abschließend.


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