05.04.2002 | 00:00

Rückkauf von Wohnbauförderungsdarlehen

Anträge sind bis spätestens 30. Juni 2002 einzubringen

Seit Anfang dieses Jahres haben Darlehensnehmer die Möglichkeit, von der Rückkaufaktion der Wohnbauförderungsdarlehen Gebrauch zu machen. Das Interesse an dieser Aktion war bisher überaus groß: Mit Stand 1. März 2002 hat das Call-Center rund 35.000 Anrufe erhalten. Zusätzlich haben 8.000 Interessenten die mit der Abwicklung betraute NÖ Landesbank-Hypothekenbank AG kontaktiert, 4.000 die Wohnbauförderungsabteilung beim Amt der NÖ Landesregierung. Die Zahl der Antragsvormerkungen liegt bei über 30.000. Von den 28.000 an Interessenten versandten Anboten wurden bereits 8.000 Anträge bewilligt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Wohnbaudarlehen seit Anfang 2002 vorzeitig getilgt werden. Der Förderungsnehmer muss nur mehr zwischen 50 und 85 Prozent des offenen Darlehens zurückzahlen, der Nachlass beträgt also zwischen 15 und 50 Prozent. Ein wesentliches Kriterium ist dabei die Restlaufzeit. Zu berücksichtigen ist dabei jedoch, dass der Förderungsnehmer im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung des Wohnbaudarlehens den Anspruch auf Wohnbeihilfe bzw. Superförderung sowie Grundsteuerbefreiung verliert. Zudem sind Anträge für die vorzeitige Rückzahlung bis längstens 30. Juni dieses Jahres bei der Landesbank-Hypothekenbank einzubringen.

Für Auskünfte zu dieser Aktion wurde bei der Landesbank-Hypothekenbank eine eigene Hotline (Telefon 01/895 96 86) eingerichtet. Anfragen können auch per e-mail wohnbauland@hypobank.co.at gestellt werden. Informationen dazu gibt es weiters unter der Homepage des Landes Niederösterreich www.noe.gv.at. und bei der Wohnbauförderungsabteilung des Landes Niederösterreich sowie in den Büros von Landeshauptmannstellvertreterin Liese Prokop und Landesrat Fritz Knotzer. Bei Eigentumswohnungen ist immer über die Hausverwaltung um Darlehensrückkauf anzusuchen, da nur diese über die notwendigen Daten der einzelnen Wohnungseigentümer (z.B. Zahlungsrückstand etc.) verfügt.


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