02.04.2002 | 00:00

Erster konsolidierter Genehmigungsbescheid in Österreich

Gabmann: Meilenstein in der Verwaltungsreform

An der Bezirkshauptmannschaft Baden wurde heute der erste konsolidierte Genehmigungsbescheid nach dem Umweltmanagementgesetz in Österreich an die Firma Krone GesmbH Trumau übergeben. Das Umweltmanagementgesetz (UMG) verbindet die Zielsetzung eines nachhaltigen Umweltschutzes mit Verwaltungsvereinfachungen für Betriebe, die sich an modernen Umweltvorschriften orientieren. Landesrat Ernest Gabmann sprach dabei von einem Meilenstein in der Verwaltungsreform gemäß den Intentionen des Landes, dass sich Betriebe offensiv mit wirtschaftlichen Belangen statt mit Bürokratie auseinandersetzen können. Nach der Einführung des Verfahrensexpresses 1997 könnten heute 90 Prozent aller Verfahren in drei Monaten und kürzer abgewickelt werden, zudem kämen drei Viertel aller österreichischen Amtsmanager aus Niederösterreich. Der Verfahrensdauer käme neben Infrastruktur und Ausbildungseinrichtungen eine entscheidende Rolle für internationale Betriebsansiedlungen zu.

Das UMG, so Gabmann weiter, biete nun für EMAS-validierte Betriebe völlig neue Wege. Derzeit werden Pilotprojekte an acht niederösterreichischen Bezirkshauptmannschaften durchgeführt, Niederösterreich käme damit einmal mehr eine Vorreiterrolle zu. Grundlegende Änderung im konsolidierten Bescheid sei, dass alle Genehmigungen in einem Bescheid zusammengefasst werden und dadurch alle anderen Bescheide außer Kraft treten. Es gibt nur mehr einen Ansprechpartner, die Bezirkshauptmannschaft. Das habe für alle Beteiligten positive Auswirkungen: einfachere und kürzere Arbeitsvorgänge bzw. Imagegewinne bei den Behörden, Bürokratieabbau und Rechtssicherheit für die Betriebe sowie aktiver Umweltschutz für die Gesellschaft, so Gabmann abschließend.

Die Krone GesmbH wurde 1993 als Auslandstochter der Krone-Gruppe Berlin gegründet und nahm 1974 den Betrieb in Trumau auf. Der Krone-Konzern ist einer der Weltmarktführer bei passiven Verbindungselementen für Telefon- und Datennetze. Der konsolidierte Genehmigungsbescheid machte aus einem Aktenkonvolut mit rund 30 Bescheiden eine einzige Mappe, deren Bescheiddokumentation ähnlich einer Lose-Blatt-Sammlung gehandhabt werden soll. Aufgelöst wurden dabei auch Widersprüche wie zum Beispiel in Bau- und in Gewerbebescheid konträr beschriebene Feuerlöscher.


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