28.03.2002 | 00:00

Ertragsausfallversicherung nach Tierseuchen

NÖ Versicherung hat ihr Angebot erweitert

Der Ersatz für nach tierseuchenbehördlicher Anordnung getötete Rinder und Schweine ist im Tierseuchengesetz geregelt – ein darüber hinausgehender Ertragsausfall war bislang vom Landwirt selbst zu tragen. Die Niederösterreichische Versicherung hat ihr Produkt „Agrar Optimal“, ein maßgeschneiderter Versicherungsschutz im Bereich Landwirtschaft, nun um die Möglichkeit der Ertragsausfallversicherung bei Sperre eines landwirtschaftlichen Betriebes infolge einer tierseuchenbehördlich angeordneten Tötung des Tierbestandes erweitert. „Fälle von BSE sowie Maul- und Klauenseuche hätten den Bedarf nach dieser neuen Versicherungsform aufgezeigt.

Neben BSE und Maul- und Klauenseuche können auch die Schweinepest, Rinder-TBC, Milzbrand und Rauschbrand sowie die Aujeszkysche Krankheit zu Ertragsausfällen nach behördlicher Sperre des Betriebes führen. Alle diese auslösenden Gefahren werden im neuen Produkt der Niederösterreichischen Versicherung berücksichtigt.

Nähere Informationen: Telefon 01/313 70, e-mail noevers@noevers.at.


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