12.02.2002 | 00:00

3 Kommunen übernehmen in NÖ das Meldewesen

Zentrales Melderegister nimmt am 1. März 2002 den Betrieb auf

Die niederösterreichischen Städte St.Pölten, Wiener Neustadt und Schwechat sowie die Kommunen in Eisenstadt, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Leoben, Linz, Rust, Salzburg, Steyr, Villach, Wels und Wien übernehmen am 1. März 2002 von den Bundespolizeidirektionen die Agenden der Meldebehörde. Die Bewohner dieser 15 Städte müssen sich ab diesem Datum bei Magistratsdienststellen an-, ab- und ummelden.

Das Bundesministerium für Inneres und die Gemeinden stellen den BürgerInnen und den Behörden ab diesem Datum das Zentrale Melderegister (ZMR) zur Verfügung. Dieses elektronische Verwaltungsregister bietet eine Verwaltungsvereinfachung. Alle Änderungen im Register werden von den 2.359 Gemeinden und Städten online und tagesaktuell vorgenommen. Die Meldedaten stehen Bürgern, Wirtschaft und Behörden österreichweit rund um die Uhr zur Verfügung.

Ab 1. März 2002 können An-, Ab- und Ummeldungen beim selben Meldeamt vorgenommen werden. Eine Auskunft ist bei jedem Meldeamt erhältlich. Meldevorgänge werden in Anwesenheit des Bürgers erledigt, Bestätigungen werden sofort ausgefolgt. Für jeden Meldevorgang ist nur mehr ein Meldezettel erforderlich (keine Durchschläge mehr). Verständigungen für das Bundesheer, für Wählerverzeichnisse usw. erfolgen automatisch und papierlos.

Die Meldedaten sind österreichweit rasch verfügbar. In naher Zukunft wird man bei keiner Behörde mehr den Meldezettel bzw. die Meldebestätigung vorlegen müssen. Die Behörde wird diese Daten aus dem Melderegister ermitteln können. Bei einzelnen Ämtern gibt es dieses bürgerfreundliche Service bereits.

Auskünfte: Jedes Gemeindeamt in Österreich sowie Dr. Alfred Schnabl, Bundesministerium für Inneres, Telefon 01/531 26-3463, e-mail alfred.schnabl@bmi.gv.at.


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