08.02.2002 | 00:00

Neues NÖ Jagdgesetz mit zahlreichen Vereinfachungen

Plank: Nebeneinander von Jägern, Landwirtschaft und Forstwirten

Nach der Novelle des Fischereigesetzes bringen nun die Änderungen im NÖ Jagdgesetz zahlreiche Verwaltungsvereinfachungen, eine Anpassung an die Vogelschutzrichtlinie sowie neue Regelungen für die Schwarzwildproblematik mit sich. Für Landesrat Dipl.Ing. Josef Plank ist diese Novelle Ausdruck für das hohe Verantwortungsbewusstsein von Landwirtschaft, Jägerschaft und Land Niederösterreich.

Neu formuliert wurden u.a. die Bestimmungen über die Wildtierhaltung (Einführung einer Mindestgröße von einem Hektar bei Fleischproduktionsgattern, bisher keine Untergrenze, die Erhöhung des Höchstausmaßes von 10 auf 20 Hektar und keine Sonderbewilligung über 20 Hektar sowie die behördliche Überprüfung der Höhe des Pachtschillings. Bei den Jagdgebietsfeststellungen entfallen die Kundmachungen, die Anmeldung wird vorverlegt ab dem 30. Juni des vorletzten Jagdjahres (bisher 30. Juni des letzten Jagdjahres). Der Abschussplan hat nun drei Jahre Gültigkeit, bisher war es lediglich ein Jahr. Für die Jagdprüfung entfällt die Prüfungszulassung, und die Verfahren wurden reduziert. Weiters besteht mit dem neuen Gesetz eine verpflichtende Weiterbildung für Jagdaufseher in Kursen alle drei Jahre. Bei Nichtteilnahme an diesen Kursen kann die Bestellung des Jagdaufsehers widerrufen werden. Weiters ist in dem Gesetz auch das ausdrückliche Fütterungsverbot für Schwarzwild geregelt.

„Gerade im letzten Punkt sind Land- und Forstwirtschaft an einer gemeinsamen Lösung interessiert. Wildschaden soll nach Möglichkeit gar nicht erst entstehen. Insgesamt ermöglicht das neue Gesetz auch künftig ein vernünftiges Nebeneinander von Jägern, Landwirtschaft und Forstwirten“, so Plank.


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