30.01.2002 | 00:00

LHStv. Onodi zum „Dienst nach Gesetz“ an Wiener Uni-Klinik

NÖ Patienten sollen bei Routineeingriffen NÖ Spitäler aufsuchen

„Der angekündigte ‚Dienst nach Gesetz‘ ab. 1. Februar an der Wiener Universitätsklinik hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf niederösterreichische Patientinnen und Patienten. Es kann aber durchaus sein, dass Niederösterreicher bei gewünschten und geplanten Routineoperationen im AKH Wien mit längeren Wartezeiten und Verzögerungen rechnen müssen. Da Niederösterreichs Spitäler für beinahe alle Eingriffe bestens ausgerüstet sind und über bestens qualifizierte Ärzte verfügen, ist es anzuraten, gleich einen Operationstermin in einem niederösterreichischen Spital ins Auge zu fassen“, so Niederösterreichs Gesundheitsreferentin Landeshauptmannstellvertreterin Heidemaria Onodi.

Die jüngste Zuspitzung im Rahmen der anstehenden Betriebsvereinbarung über Gehälter und Arbeitszeit an den Universitätskliniken Wien, Innsbruck und Graz zeige aber auch, wie wichtig es ist, derartige wichtige Vereinbarungen auf eine allgemein akzeptierte gesetzliche Basis zu stellen. Dafür gibt es in Niederösterreich seit Jahren das Spitalsärztegesetz, mit dem das Land gute Erfahrungen gemacht hat und Konflikte, wie nun in den Universitätskliniken, vermeiden konnte. „Ich hoffe jedenfalls, dass der angekündigte ‚Dienst nach Vorschrift‘ an allen drei Universitätskliniken nicht von langer Dauer ist. Zwischen den Bundesländern Niederösterreich und Wien gibt es nicht nur im Rahmen der Uni-Klinik Wien eine enge Zusammenarbeit im Gesundheitswesen. Eine Einigung mit der Personalvertretung, die bei den Universitätskliniken in den Kompetenzbereich des Bundes fällt, sollte im Interesse der Patienten wirklich rasch erzielt werden“, so Onodi.


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