14.01.2002 | 00:00

LR Kranzl zur Hundehaltung in Niederösterreich:

Noch einmal Gespräch mit VP suchen

Landesrätin Christa Kranzl belegte am Freitag in einer Pressekonferenz im NÖ Landhaus in St.Pölten die Notwendigkeit des NÖ Polizeistrafgesetzes und besonders der Bestimmungen über die Hundehaltung noch einmal eindrucksvoll mit Zahlen: In den letzten drei Jahren sei die Exekutive österreichweit zu 16.767 Amtshandlungen wegen Hundebissen ausgerückt. Das Land Niederösterreich sei hier mit 4.469 Einsätzen Spitzenreiter unter allen Bundesländern gewesen. Im Jahr 2000 seien 93 Kopfbisse durch Hunde in Niederösterreich zu verzeichnen gewesen, bis zum November 2001 waren es 115.

Am 22. November 2001 ist – nach Einsetzen einer Expertengruppe, deren Beratungen und einer Abklärung mit dem Innenministerium – das NÖ Polizeistrafgesetz im NÖ Landtag beschlossen worden, mit dem auch die Hundehaltung neu geregelt wurde. Danach wurde bestimmt, dass an öffentlichen Orten, wie z.B. auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken, Hunde so an der Leine geführt werden, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist. Die zweite wichtige Bestimmung ist der Beißkorbzwang unter besonderen Umständen, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Parkanlagen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Badeanlagen oder bei Veranstaltungen, wenn die Schulterhöhe der Hunde 30 Zentimeter überschreitet. „Wir hatten und haben in diesem Polizeistrafgesetz jedoch keinen generellen, allgemeinen Maulkorbzwang“, stellte Kranzl diverse Behauptungen richtig. Wie jedes Landesgesetz wurde auch dieses Gesetz der Bundesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt. Von der Bundesregierung wurde letzten Dienstag der Beschluss gefasst, keinen Einspruch gegen dieses Landesgesetz zu erheben, sie hat also grundsätzlich zugestimmt, die vorgesehene Mitwirkung der Exekutive jedoch verweigert. Die Begründung: Die Bestimmungen – Beißkorb und Leine – erscheinen den Exekutivorganen nicht zumutbar. „Es fällt mir jetzt natürlich schwer, da ruhig zu bleiben, und ich frage mich, ob es tatsächlich zu viel verlangt ist, dass die Exekutive ein ordnungsgemäß zustande gekommenes Gesetz, das im Landtag beschlossen worden ist, auch vollzieht. Ist es tatsächlich für die Exekutive nicht zumutbar, diese 30 Zentimeter abzuschätzen“, sagte Kranzl. Wenn sie diese Bestimmungen selbst interpretiere, hieße das jetzt, dass im Grunde genommen die Bevölkerung sich selbst schützen müsse, wenn die Mitwirkung der Exekutive verweigert werde. Jeder Bürger sei berechtigt und erhalte jetzt die Pflicht, sich selber oder den Hundebesitzer anzuzeigen, denn wenn eine Anzeige erhoben werde, dann müsse die Exekutive tätig werden.

Den wahrscheinlichen Grund für diese Weigerung sieht Kranzl in Sparmaßnahmen auch bei der Exekutive. Jetzt werde Innenminister Strasser kontaktiert, kündigte Kranzl an. Sie werde ihn mit den Tatsachen konfrontieren. Auch werde es Gespräche mit der Volkspartei geben, die dieses Gesetz mitgetragen hat, und „wir werden uns dann genau überlegen, welche Maßnahmen wir setzen werden“.


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