04.01.2002 | 00:00

Schwerpunkt-Überwachung des Lkw-Verkehrs in Niederösterreich

Pröll: Weiterer Schritt für mehr Verkehrssicherheit

Auf Initiative von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll hat die Abteilung Verkehrsrecht beim Amt der NÖ Landesregierung die Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos beauftragt, im Jahr 2002 im ersten Quartal den Schwerverkehr, im zweiten Quartal einspurige Fahrzeuge, im dritten Quartal den Sommerreiseverkehr und im vierten Quartal die Kindersicherheit schwerpunktmäßig zu überwachen. Im gesamten Jahr werden darüber hinaus schwerpunktmäßig Alkohol am Steuer, die Einhaltung der Fahrgeschwindigkeit und der Sicherheitsabstand überwacht.

Landeshauptmann Pröll ist die Hebung der Verkehrssicherheit ein besonderes Anliegen: „Nicht nur straßenbauliche Maßnahmen wie die zuletzt erfolgreiche starre Mitteltrennung bei Baustellen, sondern auch punktgenaue Überwachung hilft mit, Niederösterreichs Straßen sicherer zu machen. Obwohl wir mit 43 Verkehrstoten weniger als 2000 den deutlichsten Rückgang aller Bundesländer verzeichnen, sind nach wie vor die Folgen nach Lkw-Unfällen besonders hoch. Daher wird bei der Überwachung im ersten Quartal 2002 besonderes Augenmerk auf den Schwerverkehr gelegt.“

Bei der Überwachung des Schwerverkehrs geht es zum einen um schwere Verstöße der Lenk- und Ruhezeiten, wobei Lenkzeitüberschreitungen von 50 Stunden keine Seltenheit sind. Die Folgen für die Lenker sind Zwangspausen und eine entsprechende Anzeige. Technische Manipulationen an den Fahrtenschreibern bzw. Schaublättern werden genauso festgestellt und führen in weiterer Folge zu einer gerichtlichen Verurteilung. Zudem werden das Fahrpersonal und die Transportfirmen überprüft.

Zum zweiten wird in enger Zusammenarbeit mit den Prüfzügen beim Amt der NÖ Landesregierung auch der technische Zustand der Fahrzeuge und der Ladung überwacht. Werden gravierende Mängel aufgedeckt, führt dies in der Regel zum sofortigen Abstellen der rollenden „Gefahrenstellen".

Schließlich führen oft auch mangelnde Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu Verstößen, etwa im Hinblick auf den Mindestabstand zum vorherfahrenden Lastkraftwagen. Dieser Abstand beträgt im Freiland 50 Meter, um ein sicheres Überholen für schnellere Fahrzeuge zu ermöglichen.


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