20.12.2001 | 00:00

NÖ Wohnbauförderung wird noch ökologischer

„Typenschein fürs Haus“ als Grundlage

Die Wohnbauförderung des Landes Niederösterreich wird sich künftig noch mehr an ökologischen Grundsätzen orientieren, ein wesentlicher Schritt erfolgt mit 1. Jänner 2002: In ihrer letzten Sitzung beschloss die Landesregierung neue Richtlinien für den Eigenheim- und den Mehrfamilienhaus-Neubau. Ziel ist, so die zuständigen Regierungsmitglieder Landeshauptmannstellvertreterin Liese Prokop und Landesrat Fritz Knotzer, eine erhebliche Senkung des Energieverbrauches und damit verbunden eine Reduktion des Treibgasausstoßes. Grundlage dafür ist die Einbeziehung des „Energieausweises“, der vielfach auch als „energetischer Typenschein“ eines Gebäudes bezeichnet wird.

Der „Energieausweis“ ist ein in Europa zunehmend übliches modernes Instrument zur Information von Eigentümern bzw. Mietern von Gebäuden. Er enthält die energetischen Merkmale eine Baues und den jährlichen Heizwärmebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (Heizperiode). Die Verbrauchsdaten werden nach den einheitlichen Standards des Österreichischen Instituts für Bautechnik ermittelt. Im Eigenheimbereich gilt eine Mindestenergiekennzahl von 50 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, nach derzeitigem Stand der Technik sind aber 15 kWh/m2 erreichbar. Zwischen diesen beiden Werten wird daher eine steigende Förderungsanpassung bei der Basisförderung vorgenommen: Als Grundförderungsbetrag wird in Zukunft bei Erreichen einer Energiekennzahl von 50kWh/m2.a 14.600 Euro (200.900 Schilling) und bei Erreichen einer Energiekennzahl von 15 kWh/m2.a 36.400 Euro (500.874 Schilling) als Förderungsdarlehen zuerkannt. Diese Beträge werden für Jungfamilien mit 3.650 Euro (50.225 Schilling) und für jedes Kind mit 5.850 Euro (80.497 Schilling), Behinderte 7.300 Euro (100.450 Schilling) aufgestockt.

Bei Mehrfamilienhäusern beträgt die Mindestenergiekennzahl 40kWh/m2, auch hier ist ein Wert von 15 erreichbar, daher werden diese Werte herangezogen. Die neuen Richtlinien beziehen sich auf den Neubau, an entsprechenden Regelungen für die Althaussanierung wird bereits gearbeitet.


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