19.12.2001 | 00:00

NÖ Patienten-Entschädigungskommission erhielt Dekrete

LHStv. Onodi: Sind Ansprechpartner der Patienten

Landeshauptmannstellvertreterin Heidemaria Onodi überreichte gestern im NÖ Landhaus in St.Pölten die Dekrete an die Mitglieder und Ersatzmitglieder der NÖ Patienten-Entschädigungskommission. Der Vorsitzende und Geschäftsführer dieser Kommission, die zur Verbesserung der Patientenrechte in Niederösterreich gegründet wurde, ist der NÖ Patienten- und Pflegeanwalt Dr. Gerald Bachinger, der ebenso wie die Mitglieder und Ersatzmitglieder für die Dauer von fünf Jahren bestellt wurde. Die Kommission nimmt damit ihre Arbeit auf, prüft die vorgebrachten Begehren und gibt schließlich eine Empfehlung an die Geschäftsführung des NÖ Patienten-Entschädigungsfonds.

Es sei notwendig gewesen, die NÖ Patienten-Entschädigungskommission zu bilden, um Ansprechpartner der Patienten zu haben, sagte Onodi. Es gelte zudem, Anliegen und Erschwernisse der einzelnen Patienten zu mildern und ihnen entgegenzukommen. Sie dankte allen Mitgliedern und Ersatzmitgliedern für die Mitwirkung, auch deshalb, weil es heute nicht so einfach sei, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen.

Die NÖ Patienten-Entschädigungskommission ist eine Ergänzung zum bestehenden Haftungsrecht. Wenn die bestehenden juristischen und haftungsrechtlichen Regelungen nicht mehr greifen, wenn besondere Härtefälle auftreten oder Grenzfälle der Haftung bzw. der Schadensfrage bestehen, so tritt der NÖ Patienten-Entschädigungsfonds auf den Plan. Er prüft, ob außerhalb des bestehenden haftungsrechtlichen Systems den Patienten eine Entschädigung für beklagte Beeinträchtigungen oder vermutete Behandlungsfehler geleistet werden kann. Auf eine Entschädigungsleistung aus dem Fonds besteht allerdings kein Rechtsanspruch. Alle Fälle, die an die Kommission herangetragen werden, sollen aber im Interesse der Patienten objektiv geprüft und dann entschieden werden.


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