03.12.2001 | 00:00

Ungenügende Aufklärung, kurze Antragsfrist und Scham:

LR Kranzl fordert bei Heizkostenzuschuss Verbesserungen

„Für viele Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher ist die Winteridylle vom verschneiten Garten, aus dem warmen Wohnzimmer genossen, nur in der Vorstellung verwirklichbar“, sagte am Freitag Landesrätin Christa Kranzl im NÖ Landhaus in St.Pölten bei einer Pressekonferenz, die sich mit dem Heizkostenzuschuss für die Bezieher von kleinen und kleinsten Einkommen befasste. Wie aus einem Bericht der Volksanwaltschaft hervorgehe, hätten in Niederösterreich nur 17.351 Menschen – von prognostizierten 82.000 – in der vergangenen Heizperiode um diesen Zuschuss angesucht. Von den vom Land Niederösterreich und vom Bund jeweils zur Hälfte budgetierten Mitteln, die insgesamt 82 Millionen Schilling (5,96 Millionen Euro) ausmachten, seien nicht einmal 19 Prozent ausbezahlt worden. Die Ursachen dafür sieht Kranzl bei der kurzen Antragsfrist. Viele Anspruchsberechtigte hätten anscheinend nicht so weit vorausgedacht, auch sei die Information ungenügend gewesen, und viele, vor allem ältere Menschen, hätten mit der Bürokratie Probleme. Nicht zuletzt sei der Gang zur Gemeinde und die Deklarierung als „hilfsbedürftig“ eine Hemmschwelle, die nur mit großen Problemen überschritten werde.

Kranzl forderte, dass der Zuschuss – derzeit 1.000 Schilling pro Antragsteller und Heizperiode – bundesweit geregelt werde. Bei dieser Sozialleistung dürfe es auch keine Barrieren geben. BezieherInnen von Notstandhilfe und Karenzgeld, PensionistInnen, Kranke, behinderte Menschen, Arbeitslose, Empfänger von Opferrenten und alle, die ein Haushaltseinkommen von unter 12.000 Schilling netto im Monat hätten, sollten einen Anspruch auf diesen Zuschuss haben. Wenn Personen ihr Einkommen von der Sozialversicherung oder dem Arbeitsmarktservice beziehen, sollten sie den Heizkostenzuschuss automatisch und ohne Antrag erhalten. Der Heizkostenzuschuss sollte 500 Schilling pro Monat in der Heizperiode, also von November bis April, betragen. Sollte keine Bundesregelung zustande kommen, so würden ihre Forderungen für Niederösterreich gelten.


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