28.11.2001 | 00:00

Durch Anhebung der Einkommensgrenzen:

NÖ Lehrlingsförderung wird verbessert

Seit 1994 werden niederösterreichische Lehrlinge im Rahmen der NÖ Arbeitnehmerförderung durch die „NÖ Lehrlingsförderung“ unterstützt. In ihrer gestrigen Sitzung hat die NÖ Landesregierung auf Antrag von Landeshauptmannstellvertreterin Liese Prokop eine Änderung der Richtlinien beschlossen, die nicht nur der Euro-Umstellung Rechnung trägt, sondern auch wesentliche Verbesserungen bringt. Der Zuschuss zu den Verpflegungskosten wird erhöht und die Gewährung der Lehrlingsbeihilfe durch eine Anhebung der Einkommensgrenzen erleichtert. Die neuen Richtlinien treten mit Jahresbeginn 2002 in Kraft.

Der Verpflegungskostenzuschuss für Lehrlinge wird dann gewährt, wenn die Lehrausbildung einen Zweitwohnsitz erfordert. Die Gewährung ist nicht an eine Einkommensobergrenze gebunden. Der Zuschuss beträgt derzeit 700 Schilling (50,87 Euro) monatlich, es erfolgt eine Erhöhung auf 55 Euro (756,82 Schilling), dies entspricht einer Steigerung um 7,84 Prozent.

Die Gewährung der Lehrlingsbeihilfe erfolgt, wenn das monatliche, anrechenbare Familieneinkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreitet, diese Höhe richtet sich nach dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen. Auch die Höhe der Beihilfe hängt vom gewichteten Pro-Kopf-Einkommen ab. Ab Jänner 2002 wird die Obergrenze des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens von 6.500 Schilling (472,37 Euro) auf 510 Euro (7.017,75 Schilling) angehoben, für diese Fälle wird die monatlich Beihilfe 15 Euro (206,40 Schilling) betragen. Die Untergrenze wird von 4.500 Schilling (327,03 Euro) auf 370 Euro (5.091,31 Schilling) angehoben, für diese Fälle wird die monatliche Beihilfe 75 Euro (1.032 Schilling) betragen.

Für AlleinerzieherInnen wird der Gewichtungsfaktor analog zur NÖ Familienhilfe von 1,0 (1. Erwachsener) auf 1,4 erhöht werden, was es Kindern (Lehrlingen) von AlleinerzieherInnen erleichtern wird, die Lehrlingsbeihilfe gewährt zu bekommen.

Weitere Informationen: Elke Hirtl unter der Telefonnummer 02262/9025-11235 oder unter der e-mail-Adresse elke.hirtl@noel.gv.at.


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