Die NÖ Landesregierung unter Vorsitz von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll fasste in ihrer heutigen Sitzung u.a. folgende Beschlüsse:

Im Zuge der Deregulierung wird die NÖ Vergabeverordnung, welche die Kundmachung der Umrechnung der Schwellenwerte in Schilling sowie die Formulare zur Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften regelt, aufgehoben.

Die Leasing-Finanzierung der Erweiterung und Generalsanierung der Bezirkshauptmannschaften Gänserndorf und Neunkirchen mit Gesamtkosten von 208,21 Millionen Schilling (15.131.211 Euro) wurde an die Bank Austria Creditanstalt Leasing G.m.b.H. vergeben.

Die Außen- und Innenrenovierung der Pfarrkirche Guntramsdorf, Bezirk Mödling, wird mit einem Finanzierungsbeitrag von 2 Millionen Schilling (145.346 Euro) gefördert.

Dem Forum Erwachsenenbildung Niederösterreich (FEN) wurden für die Neugestaltung und Weiterentwicklung der Internet-Datenbank Bildungsinfo Niederösterreich ein Finanzierungsbeitrag in der Höhe von 600.000 Schilling (43.604 Euro) und ein zinsenloses Darlehen in der Höhe von 492.567 Schilling (35.796 Euro) bewilligt.

Der Finanzierungsbeitrag in der Höhe von 3 Millionen Schilling (218.018 Euro) für das „Wald4tler Hoftheater“ wurde beschlossen.

13 Gemeinden erhalten gemäß dem Zentrale-Orte-Raumordnungsprogramm nicht rückzahlbare Beihilfen in der Gesamthöhe von 2,65 Millionen Schilling (192.583 Euro).

Als Maßnahme der überörtlichen Raumordnung wurden 85 Gemeinden für diverse Vorhaben Beihilfen von insgesamt 21,18 Millionen Schilling (1.539.211 Euro) genehmigt.

Der Auftrag für die Erstellung eines Vorprojektes für den Abschnitt Wilfersdorf-Poysbrunn der Nordautobahn A 5 in der Höhe von 1.359.933 Schilling (98.830 Euro) wurde an eine Bietgemeinschaft vergeben.

Das Familienreferat wurde beauftragt, mit den ÖBB eine Vereinbarung abzuschließen, damit die Inhaber des NÖ Familienpasses beim Kauf der VORTEILScard eine Ermäßigung von rund 100 Schilling (7,27 Euro) erhalten, das Land erstattet dafür den ÖBB einen Zuschussbetrag in der Höhe von 770.000 Schilling (55.958 Euro).

Die Richtlinien der „NÖ Lehrlingsförderung“ im Rahmen der Arbeitnehmerförderung werden geändert, mit der Euroumstellung tritt auch eine Erhöhung des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens in Kraft.

Insgesamt zwölf Jugendverbände erhalten Förderungsmittel in der Gesamthöhe von 1,1 Millionen Schilling (79.940 Euro).

Sieben Senioren-Organisationen werden mit 3,5 Millionen Schilling (25.435 Euro) gefördert.

Der Landesanteil für die Agrarinvestitionskreditaktion, die AI-Konsolidierungsaktion und den bäuerlichen Besitzstrukturfonds im Rahmen der Sonderrichtlinie für die Förderung von Investitionen in der Landwirtschaft in der Höhe von 15 Millionen Schilling (1.090.092 Euro) wurde bereitgestellt.

Die Richtlinien für die Gewährung eines Zuschusses zu den Versicherungsprämien zum Schutz vor Sturmschäden an Gewächshäusern in der Landwirtschaft wurden beschlossen, die Kosten werden jährlich maximal 800.000 Schilling (58.138 Euro) betragen.

Die Sonderrichtlinie des Landwirtschafts- und des Sozialministeriums zur Finanzierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der BSE-Vorsorge und die Bereitstellung des Landesanteils in der Höhe von 13.952.400 Schilling (1.013.060 Euro) für den Zeitraum 1. Juni bis 31. Dezember 2001 und von 21.135.772 Schilling (1,537 Millionen Euro) für das Jahr 2002 wurden beschlossen.

Im Rahmen des NÖ Beteiligungsmodells wurde die Haftungsübernahme für 80 Prozent des Kreditbetrages von 10 Millionen Schilling (726.728 Euro) zur Refinanzierung des Beteiligungskapitals für die Therme Laa an der Thaya Projektentwicklungs- und Errichtungsges.m.b.H. genehmigt.

Der Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Verstärkung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2001) wurde genehmigt und die Vereinbarung dem Landtag übermittelt.

Für strukturverbessernde Maßnahmen erhält der NÖ Abfallwirtschaftsverein eine Beihilfe in der Höhe von 2 Millionen Schilling (145.346 Euro).

Der Entwurf einer Änderung des NÖ Gemeindeverbandsgesetzes wurde dem Landtag übermittelt, er sieht eine Deregulierung und eine Kostensenkung vor, indem die Satzung bzw. Änderungen der Satzung nicht mehr im Landesgesetzblatt kundgemacht werden müssen.

Der Entwurf eines NÖ Fischereigesetzes 2001 wurde dem Landtag übermittelt.


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