26.11.2001 | 00:00

NÖ Patienten-Entschädigungskommission nimmt Arbeit auf

Onodi: Besonders in Härte- und Grenzfällen wichtig

Die zur Verbesserung der Patientenrechte in Niederösterreich ins Leben gerufene Patienten-Entschädigungskommission nimmt ihre Arbeit auf. Vergangene Woche wurden die Mitglieder und die Geschäftsordnung bestimmt. Als Vorsitzender und Geschäftsführer der NÖ Patienten-Entschädigungskommission wurde für die Dauer von fünf Jahren der Niederösterreichische Patienten- und Pflegeanwalt Dr. Gerald Bachinger bestellt. Weitere Vertreter der Kommission werden von der Abteilung Sanitätsrecht und Krankenanstalten der NÖ Landesregierung, den öffentlichen Krankenanstalten Niederösterreichs, dem Dachverband der NÖ Patienten-Selbsthilfegruppen und der Justiz gestellt. Die Kommission prüft die vorgebrachten Begehren und gibt eine Empfehlung an die Geschäftsführung des NÖ Patienten-Entschädigungsfonds.

„Die NÖ Patienten-Entschädigungskommission ist eine Ergänzung zum bestehenden haftungsrechtlichen System. Wenn die bestehenden juristischen und strafrechtlichen Regelungen nicht mehr greifen, wenn besondere Härtefälle auftreten oder ‚Grenzfälle’ der Haftung bzw. der Schadensfrage bestehen, so tritt der NÖ Patienten-Entschädigungsfonds auf den Plan. Er prüft, ob außerhalb des bestehenden haftungsrechtlichen Systems den Patienten eine Entschädigung für beklagte Beeinträchtigungen bzw. vermutete Behandlungsfehler geleistet werden kann. Auf eine Entschädigungsleistung aus dem Fonds besteht kein Rechtsanspruch, aber ich werde mich persönlich dafür einsetzen, dass alle Fälle, die an die Kommission herangetragen werden, im Interesse der Patienten umfassend und objektiv geprüft, behandelt und letztlich entschieden werden. Die Patienten werden zu ihrem Recht kommen – das garantiere ich“, so Niederösterreichs Gesundheitsreferentin Landeshauptmannstellvertreterin Heidemaria Onodi.


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