13.11.2001 | 00:00

Plank: Entschädigungen für dürregeschädigte Bauern

Richtlinien müssen noch von Brüssel genehmigt werden

Die Entschädigung für dürregeschädigte Bauern ist nach Angaben von Landesrat Dipl.Ing. Josef Plank so gut wie fix: Der Richtlinienentwurf des Landwirtschaftsministeriums zur Abwicklung der Hilfszahlungen ist fertig und muss nun noch von der EU-Kommission in Brüssel genehmigt werden. Wie Plank betont, sollte die Genehmigung bis Anfang Dezember erfolgen, und die Auszahlungen könnten noch im heurigen Jahr abgewickelt werden.

Zuschüsse gibt es für den Zukauf von Futtermitteln. Plank hat sich in Verhandlungen mit dem Finanzministerium massiv dafür eingesetzt, dass für die Dürreentschädigungen österreichweit 150 Millionen Schilling (10.900.925 Euro) zur Verfügung stehen – 75 Millionen Schilling (5.450.462 Euro) aus dem Katastrophenfonds des Bundes, 75 Millionen Schilling (5.450.462 Euro)müssen die betroffenen Länder Steiermark, Niederösterreich, Burgenland und Kärnten aufbringen.

Die Mindestzuschusshöhe pro Betrieb beträgt 2.000 Schilling (145,35 Euro), maximal sind es 40.000 Schilling (2.906,91 Euro). Pro Hektar Futterfläche werden maximal 2.000 Schilling (145,35 Euro) ausbezahlt. Bezuschusst werden folgende Futtermittel: Rauhfutter, Rauhfutterersatzprodukte und Trockenschnitte. Um einen Zuschuss zu erhalten, muss die zugekaufte Futtermenge mit Originalrechnungen und Wiegescheinen nachgewiesen werden. Für die Abwicklung werden rechtzeitig Formulare in den Bezirksbauernkammern aufliegen.

Vor allem das südliche Niederösterreich war von der extremen Dürre betroffen. Plank: „In dieser Region standen die Landwirte durch die Trockenheit und in der Folge durch den Futtermangel und Viehnotverkäufe vor großen Problemen. Die Entschädigungszahlungen sind dringend notwendig, da viele Betriebe im südlichen Niederösterreich zum zweiten Mal hintereinander von extremer Dürre betroffen und somit besonders schwer in ihrer betrieblichen Weiterentwicklung beeinträchtigt sind. Das Land Niederösterreich hat in dieser schwierigen Situation seine Bauern nicht im Stich gelassen.“


Zu diesem Artikel gibt es eine unterstützende Audiodatei. Diese ist zum Download nicht mehr verfügbar. Bitte wenden Sie sich an: presse@noel.gv.at

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung