13.11.2001 | 00:00

NÖ Landesregierung:

Beitrag zur Temelin-Klage beschlossen

Auf Grund entsprechender Beschlüsse der Landeshauptleute- und der Finanzreferentenkonferenz hat die NÖ Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung den auf Niederösterreich entfallenden Anteil von ca. 2,24 Millionen Schilling (ca. 160.000 Euro) für die Kostentragung der in Aussicht genommenen Unterlassungs- und Feststellungsklage gegen das Atomkraftwerk Temelin beschlossen. Dieser Betrag wird als maximaler Förderbetrag für die Klagskosten einem von der überparteilichen NÖ Plattform Stop Temelin zu benennenden niederösterreichischen Verein zur Verfügung gestellt. Weiters hat die Landesregierung erneut die niederösterreichischen Positionen und Forderungen untermauert und die Bundesregierung aufgefordert, diese in den Verhandlungen mit der Tschechischen Republik und in den europäischen Prozessen und Gesprächen zu vertreten. Dem vorläufigen Abschluss des Energiekapitels im Rahmen der Beitrittsverhandlungen mit der Tschechischen Republik dürfe nicht zugestimmt werden, so lange eine Reihe von Voraussetzungen nicht erfüllt ist. Dazu gehören die Neubestimmung der Standards des Informationsaustausches und die Einbindung der Länder in den Informationsfluss, die Ausräumung jener sieben zentralen Sicherheitsbedenken, die von den österreichischen Experten im laufenden Melker Prozess festgestellt wurden und die Verpflichtung der Tschechischen Republik, dass alle vereinbarten Maßnahmen auch im Fall einer Privatisierung oder eines Verkaufs der Temelin-Betreibergesellschaft im selben Ausmaß verbindlich bleiben. Auch müsse sichergestellt werden, dass Tschechien eine Null-Variante bezüglich des Kraftwerks Temelin prüft.


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