31.10.2001 | 00:00

Prokop, Knotzer zum Rückkauf von Wohnbauförderungsdarlehen

Rund 20.000 Angebote werden erwartet

Landeshauptmannstellvertreterin Liese Prokop und Landesrat Fritz Knotzer gaben gestern bei einer Pressekonferenz im NÖ Landhaus in St.Pölten bekannt, unter welchen Bedingungen die Bezieher von Direkt-Wohnbaudarlehen des Landes Niederösterreich – nicht aber eines Annuitätenzuschusses – ihre Förderungen schon vor Ende der Laufzeit zurückzahlen können. Je nach Restlaufzeit sind zwischen 50 und 85 Prozent der noch offenen Summe zu begleichen. Der Rückkauf des Darlehens hat bei einmaliger Zahlung mit 1. Oktober 2002 und bei zwei gleichen Teilbeträgen mit 1. Oktober 2002 und mit 1. April 2003 zu erfolgen.

Ab 10. Dezember 2001 bis zum 30. Juni 2002 können Interessenten unter der telefonischen Hotline „Darlehensrückkauf Wohnbauförderung NÖ“ allgemeine Informationen zu dieser Aktion erhalten. Auch wird konkret beantwortet, ob dieser Rückkauf möglich ist und was man sich voraussichtlich dadurch erspart. Für Informationen stehen auch die Dienststellen der Wohnbauförderungsabteilung des Landes Niederösterreich, Herbert Pass, Telefon 02742/9005-14896, Werner Stiegler, Telefon 02742/9005-14836, mit den Außenstellen in den Bezirken zur Verfügung. Ebenso erhält man Informationen in den Büros von Landeshauptmannstellvertreterin Liese Prokop, Josef Wally, Telefon 02742/9005-12221, und von Landesrat Fritz Knotzer, Alexandra Mantler, Telefon 02742/9005-12503.

Für Darlehen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1954, Wohnbauförderungsgesetz 1968, Wohnbauförderungsgesetz 1984 und dem Wohnhaussanierungsgesetz wird bei einer Restlaufzeit von mehr als 5 bis 13,5 Jahren ein 15-prozentiger, bei 14 bis 23 Jahren ein 25-prozentiger, von 23,5 bis 29,5 Jahren ein 35-prozentiger, von 30 bis 35,5 Jahren ein 40-prozentiger und bei 36 Jahren und mehr ein 50-prozentiger Nachlass gewährt. Für Wohnbauförderungsdarlehen nach dem NÖ Wohnbauförderungsgesetz und Eigenmittelersatzdarlehen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968 und 1984 wird bei einer Restlaufzeit von mehr als 5 bis 9 Jahren ein 15-prozentiger, von 9,5 bis 16 Jahren ein 25-prozentiger, von 16,5 bis 20 Jahren ein 35-prozentiger Nachlass zuerkannt.

„Man muss also zumindest 5 Jahre zurückgezahlt haben und eine noch mindestens fünf Jahre lange Restlaufzeit aufweisen“, sagte Prokop. Die Mittel würden wieder in den Topf der Wohnbauförderung fließen. Knotzer ergänzte, rund 20.000 Darlehensempfänger, also 10 Prozent von insgesamt 200.000, werden voraussichtlich das Angebot annehmen.

Weitere Bedingungen sind unter anderem, dass zwischen 1. Jänner und 30. Juni 2002 die Anträge auf Rückkauf an die NÖ Landesbank-Hypothekenbank AG als Darlehensverwalter des Landes Niederösterreich zu richten sind.


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