16.10.2001 | 00:00

NÖ Familienhilfe deutlich verbessert

Prokop: Niederösterreich ist Familienland Nr. 1

„Ich freue mich über die Verbesserung der NÖ Familienhilfe, in der wir die Einkommensgrenzen der Bezugsberechtigten und auch den monatlichen Auszahlungsbetrag angehoben haben. Damit verbessern wir besonders die Situation für alle Mütter, die derzeit kein Karenzgeld und somit ab Jänner kein Kinderbetreuungsgeld erhalten“, freut sich Landeshauptmannstellvertreterin Liese Prokop über eine weitere Aktion für die niederösterreichischen Familien.

In der heutigen Sitzung der NÖ Landesregierung wurden die Richtlinien für die NÖ Familienhilfe deutlich verbessert: Die Höhe der monatlichen Zahlung wird mit Beginn des Jahres 2002 auf bis zu 5.573 Schilling (405 Euro) angehoben (bisher maximal 4.000 Schilling oder 290,69 Euro) und gleichzeitig die Einkommensgrenzen um 14 Prozent erhöht. Damit kommt die NÖ Familienhilfe an die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes (436 Euro) heran.

Besonders jene Familien, die aus der Übergangsregelung des Bundes bei der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes herausfallen, vor allem Hausfrauen und Studentinnen, die seit 1. Juli 2000 ein Kind bekommen haben und keinen Anspruch auf Karenzgeld haben, profitieren von der Verbesserung der Familienhilfe des Landes. Sie können nun ab 1. Jänner 2002 bis zu drei Jahre lang die verbesserte Familienhilfe beziehen.

„Ich rechne damit, dass über 5.500 Familien von den neuen Richtlinien profitieren werden, der Budgetaufwand beträgt 2002 rund 123 Millionen Schilling (8.938.757 Euro)“, freut sich Prokop. Den bisherigen Höchstbetrag von 4.000 Schilling (290,69 Euro) monatlich bekommen Familien, deren gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen unter 5.000 Schilling liegt, für die Mindestförderung von 1.000 Schilling (72,67 Euro) monatlich kann man derzeit bis zu 7.000 Schilling (508,71 Euro) gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen beziehen. Bei der Berechnung des Einkommens werden die Zahl und das Alter der Kinder berücksichtigt. Alleinerzieherinnen bekommen einen Aufwertungsfaktor.

Ab 2002 wird die Einkommensgrenze für die Höchstförderung von 5.573 Schilling (405 Euro) bis zu einem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen von 5.917 Schilling (430 Euro) möglich sein. Eine NÖ Familienhilfe in der Höhe von 1.032 Schilling (75 Euro) erhält man noch bei einem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen von bis zu 7.981 Schilling (580 Euro).

Die Verbesserung der NÖ Familienhilfe wurde unter anderem dadurch ermöglicht, weil durch die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes auf Bundesebene nächstes Jahr ca. 37 Millionen Schilling (2.688.895 Euro) im Budget der Familienhilfe frei werden. Schon im Juni 2001 hat der Landtag einstimmig beschlossen, dass solche Einsparungen für den Ausbau der Familienhilfe zu verwenden sind.

Informationen beim NÖ Familienreferat, Telefon 02742/9005-13468.


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