10.10.2001 | 00:00

Prokop, Kranzl: Sozialversicherung für Tagesmütter

2002 bereits 6 Millionen Schilling aus Landesgeld

Landeshauptmannstellvertreterin Liese Prokop und Landesrätin Christa Kranzl kündigten gestern in einer Pressekonferenz im NÖ Landhaus in St.Pölten eine Verbesserung der Sozialversicherung für die niederösterreichischen Tagesmütter an.

Niederösterreich hat 1981 die Betreuung durch Tagesmütter eingeführt. Mit einigen Verbesserungen im Laufe der Jahre versehen, betreuen derzeit auf Landesebene rund 1.500 Tagesmütter oder rund 50 Prozent des Bestandes in ganz Österreich etwa 5.500 Kinder, die fast alle unter 3 Jahre alt sind. Die Tagesmütter sind daher eine hervorragende Ergänzung zur Betreuung in Kindergärten, in Horten und in Gruppen. Nur 150 Tagesmütter sind aber derzeit angestellt oder als freie Dienstnehmerin beschäftigt, also auch sozialversichert. Alle übrigen Tagesmütter arbeiten als sogenannte „neue Selbstständige“ ohne Pensionsversicherung. Rund 30 bis 50 Prozent der derzeit beschäftigten Tagesmütter in Niederösterreich wollen jedoch eine eigene Sozialversicherung, ergab eine interne Umfrage, so Prokop,. Eine eigene Sozialversicherung ist aber weder für die Eltern als Kunden noch für die Trägerorganisationen – Hilfswerk, Caritas, Katholischer Familienverband und Volkshilfe – finanzierbar. Deshalb hat sich das Land zum Handeln entschlossen: Heuer sind 1,5 Millionen Schilling (109.009 Euro) im Landesbudget vorgesehen, 2002 schon 6 Millionen Schilling (436.037 Euro), um künftig einen Teil der Sozialversicherung zu übernehmen.

„Die Pensionsversicherung ist eine lange Forderung gewesen“, man hätte jetzt dem Wunsch Rechnung getragen, sagte Prokop. Die Bedeutung der Tagesmütter-Einrichtung steige, schon wegen der immer größer werdenden Anzahl von Einzelkindern, meinte auch Kranzl. Bis Ende 2002, so rechnen Prokop und Kranzl, werden zusätzlich rund 300 Tagesmütter in einen freien Dienstvertrag wechseln und damit unfall-, kranken- und pensionsversichert.

Das Land Niederösterreich wird künftig 90 Prozent des Arbeitnehmer-Anteils der Tagesmütter an der Sozialversicherung selbst übernehmen. Das sind 40 Prozent der Gesamtkosten der Sozialversicherung. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Tagesmutter im neuen Dienstvertrag übernommen wird und dass sie über der Geringfügigkeitsgrenze verdient. Wegen der neuen Landesförderung für die Sozialversicherung muss der Preis, den Eltern für Tagesmütter bezahlen müssen, nicht angehoben werden. Mit den Gemeinden müsste man allerdings noch verhandeln, damit auch sie die gleiche Summe aufwenden, sagte Kranzl.


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