03.10.2001 | 00:00

Veterinärdirektoren für österreichweiten Tiergesundheitsdienst

Vorliegender Entwurf jedoch unausgereift und verbesserungswürdig

Die Landesveterinärdirektoren drängen angesichts von „Arzneimittelskandal“, BSE-Krise und MKS-Bedrohung auf eine Neuordnung der Tiergesundheitsdienste, die u.a. für mehr Rechtssicherheit und mehr Effizienz, Kostensenkungen, Vermeidung von Parallelstrukturen und Qualitätssicherung sorgen soll. Der im Auftrag von Bundesminister Mag. Herbert Haupt erstellte Entwurf für einen gesamtösterreichischen Tiergesundheitsdienst ist aus der Sicht der meisten Bundesländer jedoch unausgereift und verbesserungswürdig. Insbesondere der ihrer Ansicht nach diesem Entwurf zu Grunde liegende überbordende Zentralismus und die mangelnde Kosteneffizienz erregen Unmut. Die Tiergesundheitsdienste der Bundesländer sind durchaus bereit, der Gründung eines österreichischen Tiergesundheitsdienstes zuzustimmen, jedoch unter geänderten Voraussetzungen. Die Landesveterinärdirektoren der Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark, Dr. Franz Karner, Dr. Karl Wampl und Dr. Josef Köfer, haben gestern ein entsprechendes Konzept vorgestellt.

So soll künftig ein österreichweiter Tiergesundheitsdienst als Dachverband bundeseinheitliche Tiergesundheitsprogramme erstellen und dafür auch Fördermittel der Europäischen Union akquirieren. Derzeit lasse Österreich nämlich viele Fördermillionen in Brüssel liegen, die sich andere Länder abholen. Außerdem soll im Unterschied zu bisher existierenden Konzepten bei der Abwicklung der Bundesprogramme auf die bewährten Strukturen der Länder zurückgegriffen werden. Die vorgesehenen schlanken Verwaltungsstrukturen würden, so die Veterinärdirektoren, ein Höchstmaß an Flexibilität und Kosteneffizienz ermöglichen, nach dem Motto „so zentral wie notwendig, so föderal wie möglich“. Zudem dürften die Bundesländer nicht zu reinen Befehlsempfängern und Erfüllungsgehilfen degradiert werden.

Tiergesundheitsdienste oder Einrichtungen mit ähnlichen Strukturen wurden in den letzten 15 Jahren bereits in nahezu allen Bundesländern (Ausnahme Wien) aufgebaut. Mit dem Ziel, u.a. die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der für die Lebensmittelerzeugung bestimmten Tiere, die Wahrung der Sicherheit und Qualität der Ernährung und den Schutz der Verbraucherinteressen zu gewährleisten. Das soll durch tierärztliche Beratung und Betreuung, Rechtskonformität und Rechtssicherheit sowie durch Festlegung bestimmter Standards bei der Verarbeitung sichergestellt werden. Mit der Neuorganisation dieser Tiergesundheitsdienste sollen derzeitige Schwachstellen beseitigt, gleichzeitig aber auch die Stärken der bisherigen Tiergesundheitsdienste berücksichtigt werden. Die Teilnahme der Tierärzte und Landwirte am Österreichischen Tiergesundheitsdienst ist freiwillig.


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