20.09.2001 | 00:00

Die Hilfe kommt vor der Strafe

Wien, NÖ und Burgenland harmonisieren den Jugendschutz

Ein Beispiel für viele: Wenn ein Jugendlicher von einem Lokal in der Ketzergasse (an der Wiener Stadtgrenze) in ein anderes auf der gegenüberliegenden Straßenseite geht, so hat er es derzeit mit verschiedenen Jugendgesetzen zu tun. Ab 1. Jänner 2002 wird sich das ändern: die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland haben sich in eineinhalbjähriger Expertenarbeit auf ein einheitliches Gesetz geeinigt, das mit Jahresbeginn 2002 in Kraft tritt. Gestern präsentierten Landeshauptmannstellvertreterin Liese Prokop als Vorsitzende der Landesjugendreferenten, Vizebürgermeisterin Grete Laska (Wien) und Landesrätin Verena Dunst (Burgenland) das neue gemeinsame Gesetz. „Wir hatten die Vereinheitlichung des Jugendschutzes als Idee schon 1995 auf dem Programm einiger Tagungen. Bei der schwierigen und langwierigen Realisierung galt es, auf verschiedene Gegebenheiten in den Bundesländern Rücksicht zu nehmen, Anpassung war notwendig. Aber jetzt ist das Werk gelungen, und wir führen Gespräche mit weiteren Bundesländern, unserem Weg zu folgen“, hob Prokop hervor. Vizebürgermeisterin Laska ergänzte, das neue Gesetz stelle keinen Ersatz für die Erziehungsarbeit der Eltern dar. Ein zweiter Schritt, nämlich die Bestimmungen auch zu kontrollieren, müsse folgen. Landesrätin Dunst fügte hinzu, dass hier die besten Ideen im Interesse der Jugend gebündelt wurden. Alle drei Jugendreferentinnen freuten sich darüber, dass es erstmals gelungen sei, Gesetze dreier Bundesländer zu vereinheitlichen. Auch über die Notwendigkeit, eine breite Informationskampagne auf verschiedenen Ebenen durchzuführen, sind sie sich einig.

Das neue Gesetz rückt von den Begriffen „Kinder“ und „Jugendliche“ ab und kennt nur mehr „junge Menschen bis zum 18. Lebensjahr“. Niederösterreich passte sich in einigen Dingen an die anderen Bundesländer an: verschärft wurde beispielsweise das Alkoholverbot. Es gilt jetzt bis 16 Jahre gegenüber früher 15. Die Strafen für Erwachsene, die gegen das Gesetz verstoßen, wurden teils drastisch (bis auf 15.000 Euro) erhöht, Jugendliche sollen aber zunächst eher zur Einsicht bewegt werden, als dass man die für sie vorgesehenen Strafsätze gleich anwendet. Damit man mit dem Gesetz nicht „im luftleeren Raum“ schwebt, wurden in allen drei Bundesländern Befragungen unter den jungen Menschen zur Akzeptanz einiger gesetzlicher Bestimmungen durchgeführt. In einigen Punkten war die Reaktion überraschend positiv. Selbst die Alkoholgrenze von 16 Jahren wird von 59 Prozent gutgeheißen, einen Sozialdienst statt einer Geldstrafe absolvieren zu können, gar von 87 Prozent.


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