30.08.2001 | 00:00

NÖ Landtagsdirektor:

„7 Thesen zur Verwaltungsreform“

„Locker formuliert“ hat der Direktor des NÖ Landtages, DDr. Karl Lengheimer, in einer Broschüre „7 Thesen zur Verwaltungsreform“. Er verweist darauf, dass das derzeitige Reformkonzept, das im Herbst vom Parlament beschlossen werden soll, nur ein erster Schritt sein kann. Lengheimers 7 Thesen:

Die zeitgemäße Erneuerung der österreichischen Verwaltungsstruktur ist ein Unterfangen von historischer Dimension. Sie bedarf der konstruktiven Mitwirkung aller politischen Kräfte des Landes. Erste Schritte in die richtige Richtung sollten dennoch zur Vermeidung weiterer Nachteile unverzüglich getan werden.

Auch im modernen demokratischen Staat braucht der Bürger einen wirksamen Schutz vor allfälliger Willkür der Regierenden. Doch diesen mögen einfache und klare Zielvorgaben besser und weniger aufwendig zu bieten als immer neue, immer detaillierte Gesetze.

Soweit und solange die zur Gesetzgebung berufenen Volksvertreter sich der stetig steigenden Gesetzesflut vor allem auf Bundesebene nicht entschieden entgegenstemmen, kommt den Klagen über den Paragraphenwildwuchs ausschließlich theatralische Bedeutung zu.

Die österreichischen Landtage sind ein wichtiger Bestandteil unseres Bundesstaates und seiner parlamentarischen Demokratie. Auf Zweifel an ihrer Existenzberechtigung sollten daher sie mit der Erarbeitung einer zeitgemäßen Aufgabenstellung im Dienst ihrer Wähler reagieren.

Die Reform der allgemein als zu wenig effizient erkannten zweiten gesetzgebenden Kammer ist der entscheidende Prüfstein für die Erneuerungsfähigkeit des österreichischen Bundesverfassungsgesetzgebers.

Eine öffentliche Dienstrechtsreform muss untrennbar mit einer Aufgabenreform einhergehen und jedem öffentlich Bediensteten klare Ziele und eigenständige Verantwortungsbereiche vermitteln, an denen seine Leistungen gemessen werden können.

Die Europäische Union sollte nicht so sehr unter den Gefahren ihrer Erweiterung als eher unter deren unkontrollierter Bürokratisierung kritisch betrachtet werden. Eine normative europäische Werteordnung muss die existentiell wichtigen Fragen regeln, nicht die am leichtesten durchsetzbaren.

Erhältlich ist die Broschüre kostenlos unter folgender Adresse: „Politeia“ Lengheimer & Co. OEG, 2763 Pernitz, Dr. Oskar Schmid-Gasse 1.


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